Gesundheitsprojekte zur Stärkung der Lebenskompetenz
Sozialkompensatorische Gesundheitsprojekte in Salzburg zur Stärkung psychosozialer Kompetenz, Selbstbestimmung und therapeutischer Betreuung werden gefördert. Anträge sind jährlich bis 1. Juni für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden sozialkompensatorische Projekte in Salzburg, die zur Stärkung der psychosozialen Kompetenz, persönlichen Gesundheit durch Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie zur gesundheitsbezogenen Beratung und therapeutischen Betreuung in belastenden Situationen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Betriebskosten
- Sonstige Ausgaben
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg für Gesundheitsvorsorge, -beratung und -förderung
- Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
- Projekt mit ursächlichem Bezug zum Bundesland Salzburg
- Budgetantrag jeweils bis 1. Juni für das Folgejahr
- Projekte müssen zeitlich befristet sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des rechtlichen Bestandes (Satzungen, Statuten)
- Rechnungsabschluss und Jahresvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung mit Zielen, Maßnahmen und Zeitplan
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Datenschutzerklärung gem. § 8 DSG 2000
- Bankverbindung und Kontodaten
- Formulare Förderungsansuchen und Checkliste
Bewertungskriterien
- Chancengleichheit
- Empowerment
- Settingansatz
- Partizipation
- Nachhaltigkeit
- Vernetzung/Synergien
- Innovationsansatz
- Mehrwert
Beschreibung
In Salzburg werden unter dem Dach sozialkompensatorischer Gesundheitsprojekte jährlich Zuschüsse für Initiativen aus den Themenfeldern Gesundheit sowie Arbeit & Soziales bereitgestellt. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Interessenverbände, die einen ursächlichen Bezug zum Bundesland nachweisen. Ziel ist es, Personen in psychosozial belastenden Situationen über Empowerment- und Settingansätze hinweg nachhaltige Unterstützung zu bieten. Anträge sind jeweils bis zum 1. Juni eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr einzureichen. Neben Satzungen und Statuten sind Finanzierungsplan, Jahresvoranschlag, detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Maßnahmen und Zeitplan sowie Datenschutz- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Die Einhaltung der Richtlinien der Landessanitätsdirektion Salzburg und der Allgemeinen Richtlinien des Landes bildet die Basis für eine fristgerechte Bewilligung und Abrechnung.
Förderziel: Die Projekte sollen die psychosoziale Kompetenz stärken, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fördern sowie gesundheitsbezogene Beratung und therapeutische Betreuung in herausfordernden Lebenslagen ermöglichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Betriebskosten und sonstige projektbezogene Aufwendungen. Bei der Begutachtung werden Chancengleichheit, Partizipation, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Innovationsansatz ebenso berücksichtigt wie der erzielte Mehrwert. Eine Evaluation ist verbindlicher Bestandteil der Maßnahme, um Wirksamkeit und Effizienz zu prüfen. Damit entsteht ein regionales Netzwerk von Expert:innen, das in vielfältigen Settings (z. B. Gemeinde, Schule, Arbeitsumfeld) Reflexion, Prävention und Hilfe kombiniert. Durch diesen integrativen Ansatz leistet das Programm einen substanziellen Beitrag zu einer verbesserten Gesundheitsvorsorge im Bundesland Salzburg.
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