Zuschuss

Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden

Finanzielle Hilfszahlungen in Wien zur Behebung außergewöhnlicher Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben, Orkan, Hagel u. Ä. Anträge bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt möglich. Gültig ab 01.09.2024 unbefristet.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Förderung natürlicher und juristischer Personen zur Beseitigung außergewöhnlicher Elementarschäden im Vermögen und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Bundesland Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstung, Maschinen, Lagerbestände)
  • Reparaturkosten
  • Wiederherstellungskosten des ursprünglichen Zustands

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schäden unter EUR 1.000 (Bagatellgrenze)
  • Folgeschäden
  • Eigenleistungen
  • Baumängel bzw. durch schlechten Bauzustand bedingte Gebäudeeinstürze
  • grundsätzlich versicherbare Schäden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schaden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel im Bundesland Wien
  • Antragseinreichung bis spätestens sechs Wochen nach Schadenseintritt
  • Schadenshöhe mindestens EUR 1.000
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Nachweis über nicht gedeckte Schadensanteile durch Versicherungsleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Aktuelle Meldebestätigung oder Registerauszug
  3. Kostenvoranschläge oder Gutachten zur Schadensermittlung
  4. Fotodokumentation zur Beweissicherung
  5. Nachweis über erhaltene Versicherungsleistung
  6. Bankverbindung (IBAN/BIC)

Beschreibung

Gewährung finanzieller Hilfen zur Behebung außergewöhnlicher Katastrophenschäden in Wien
Die Stadt Wien unterstützt natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit unbefristeten Zuschüssen zur Wiederherstellung von Vermögenswerten, die infolge von Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel außergewöhnlich beschädigt wurden. Ab dem 1. September 2024 können Schäden mit einer Mindesthöhe von 1.000 EUR geltend gemacht werden. Gefördert werden Reparatur- und Wiederherstellungskosten von Gebäuden, Ausrüstung, Maschinen und Lagerbeständen, wobei Versicherungsleistungen anzurechnen sind. Die Förderquote beträgt regulär bis zu 30 % der anerkannten Schadenssumme (maximal 50.000 EUR), in Härtefällen bis 50 % (max. 100.000 EUR). Ausschlussgründe sind unter anderem ein anhängiges Insolvenzverfahren, bereits gewährte Versicherungsleistungen für denselben Schaden oder Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze. Eigenleistungen, Baudefekte, Folgeschäden und versicherbare Schäden sind nicht förderfähig.

Antragsverfahren und Fristen
Ein vollständig ausgefüllter Förderantrag samt aktueller Meldebestätigung oder Registerauszug, Kostenvoranschlägen oder Gutachten, Fotodokumentation und Nachweis über Versicherungsleistungen ist innerhalb von sechs Wochen nach Schadenseintritt beim Amt der Wiener Landesregierung – Finanzwesen einzureichen. Die Einreichung erfolgt gebührenfrei online oder per E-Mail, in Ausnahmefällen postalisch. Nach Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität entscheidet die Landesregierung über die Förderzusage. Beweissicherung der Schäden vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist Voraussetzung für eine Förderwürdigkeit. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung; in Härtefällen sind Vorschüsse möglich. Kontrollen und die Einhaltung diskriminierungsrechtlicher Vorgaben sichern die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.

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