Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte
Bundesweite finanzielle Hilfen für ehemals politisch Verfolgte der SED-Diktatur und ihre Hinterbliebenen bei wirtschaftlicher Notlage. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte der SBZ/DDR sowie deren Hinterbliebene, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Förderfähige Ausgaben
- Therapien und medizinische Hilfen
- Technische Hilfen im Alltag
- Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität
- Anschaffung von Kommunikationshilfen
- Aus- und Fortbildungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rehabilitiert nach SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen oder Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG
- Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage anhand vorgegebener Einkommensrichtwerte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Rehabilitierung oder § 10 Abs. 4 HHG-Bescheinigung
- Nachweise zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit
Beschreibung
Die Gewährung von Unterstützungsleistungen richtet sich an ehemals politisch Verfolgte der SED-Diktatur sowie unter definierten Voraussetzungen an deren Hinterbliebene in ganz Deutschland, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG vorlegen und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Als Zuschuss ausgestaltet, bietet das Programm in der Regel Leistungen von bis zu 5.000 € für Betroffene und 2.500 € für Hinterbliebene. Es besteht eine fortlaufende Antragsmöglichkeit ohne feste Frist, sodass Förderinteressierte jederzeit ihren Antrag einreichen können. Durch die unbürokratische Struktur soll sichergestellt werden, dass Betroffene schnell und zielgerichtet unterstützt werden, um ihre finanzielle und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen wie Therapien und medizinische Hilfen, technische Alltagsunterstützung, Mobilitätsverbesserungen und Kommunikationshilfen. Darüber hinaus sind Aus- und Fortbildungen, Reisekosten – auch für Gedenkstättenbesuche –, Erholungsreisen, Bekleidung sowie in besonderen Fällen Kosten für Beerdigungen förderfähig. Voraussetzung ist der Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage anhand festgelegter Einkommensrichtwerte. Für die Antragstellung werden ein ausgefülltes Antragsformular, der Nachweis der Rehabilitierung oder HHG-Bescheinigung sowie Einkommensnachweise benötigt. Trägerin des Programms ist die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, die Anträge sind über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte in Bonn einzureichen. Dieses Förderangebot bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen, die aufgrund politischer Verfolgung in sozialen oder finanziellen Schwierigkeiten leben.
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