Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte
Über den Fördergeber
Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (StepV) ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Sie wurde 1969 als "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge" gegründet und gehört zur mittelbaren Bundesverwaltung. Grundlage ihrer Unterstützungsleistungen sind das Häftlingshilfegesetz (HHG) und seit der Wiedervereinigung das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (§ 18 StrRehaG). Seit Juli 2025 betreut die Stiftung zusätzlich den bundesweiten Härtefallfonds für ehemals politisch Verfolgte der SBZ/DDR und unter bestimmten Voraussetzungen deren Hinterbliebene. Die StepV untersteht der allgemeinen Rechtsaufsicht der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag sowie der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für Leistungen nach § 18 StrRehaG. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Mitwirkung ehemaliger politisch Verfolgter in den Gremien und Ausschüssen, um Entscheidungen auf Basis unmittelbarer Erfahrungskenntnis zu treffen.
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Mission & Vision
Unsere Mission ist es, die materiellen und immateriellen Folgen politischer Verfolgung in der SBZ/DDR anzuerkennen und durch individuelle Billigkeitsleistungen die Lebenssituation Betroffener und ihrer Hinterbliebenen nachhaltig zu verbessern. Wir gewähren gezielt finanzielle Hilfen und rehabilitative Maßnahmen, fördern soziale Integration und wahren die Würde der politisch Verfolgten. Partizipative Entscheidungsprozesse mit Betroffenen sichern die fundierte Beurteilung konkreter Schicksale.
Zielgruppen
Antragsberechtigt sind ehemalige politische Häftlinge auf dem Gebiet der SBZ/DDR und gemäß StrRehaG rehabilitierte Personen, deutsche Staatsangehörige, die außerhalb der SBZ/DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren (Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG), sowie nächste Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) von ehemals politisch Verfolgten, sofern sie wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Seit Juli 2025 werden zudem politisch Verfolgte mit Wohnsitz außerhalb der ostdeutschen Länder und deren unterstützungsbedürftige Hinterbliebene gefördert, die in eine besondere wirtschaftliche Notlage geraten sind.