Gewährung von Zinszuschüssen an Jungübernehmer in der Landwirtschaft
Das Land Vorarlberg gewährt Zinszuschüsse für Jungübernehmer in der Landwirtschaft. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zinsenzuschüsse an Hofübernehmer gemäß Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz (LFFG) zur Unterstützung junger Landwirt:innen bei der Hofübernahme.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Übernahme eines in Vorarlberg gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes als Eigentümer
- Aufnahme eines Kredites und Erstellung eines Finanzierungsplans
- Einreichung eines förderfähigen Antrags über die Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Beschreibung
Das Land Vorarlberg unterstützt junge Hofübernehmer:innen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes (LFFG) mit Zinsenzuschüssen. Ziel ist es, den betrieblichen Start junger Eigentümer:innen zu erleichtern und die nachhaltige Bewirtschaftung ländlicher Regionen zu fördern. Die Förderung läuft kontinuierlich und kann rund um das Jahr beantragt werden, wobei die verfügbaren Mittel jährlich im Landesvoranschlag festgelegt werden. Als Zuschuss konzipiert, gleicht die Maßnahme einen Teil der Kreditkosten aus und schafft damit stabile finanzielle Rahmenbedingungen für den langfristigen Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe in Vorarlberg.
Förderberechtigt sind private natürliche Personen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, die einen in Vorarlberg gelegenen Landwirtschaftsbetrieb als Eigentümer:in übernommen haben und ihn ganzjährig bewirtschaften sowie bewohnen. Voraussetzung für den Zinsenzuschuss ist die Aufnahme eines banküblichen Kredites inklusive der Erstellung eines individuellen Finanzierungsplans sowie die Einreichung eines vollständigen Förderantrags über die Landwirtschaftskammer Vorarlberg. Die Maßnahme spricht gezielt junge Betriebsübernehmer:innen an, die durch den Zuschuss bei den laufenden Finanzierungskosten entlastet werden und so ihre Investitionen in Gebäude, Maschinen und nachhaltige Produktionsverfahren sichern können. Eine zeitnahe Antragstellung ermöglicht eine zügige Bewilligung und trägt dazu bei, den landwirtschaftlichen Nachwuchs als Motor für die ländliche Entwicklung zu stärken.