Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Richtlinie Gründungsstipendium)
Innovative, digitale und wissensorientierte Gründungen in Niedersachsen werden in der Pre-Seed- und Seed-Phase durch ein Stipendium von bis zu 2.200 € monatlich unterstützt. Anträge können bis zum 31.03.2027 gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm unterstützt Existenzgründerinnen und ‐gründer in Niedersachsen in der Pre-Seed- und Seed-Phase durch die Gewährung eines monatlichen Stipendiums zur Deckung des Lebensunterhalts und der Ausgaben rund um die Unternehmensgründung.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Ausgaben rund um die Gründung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen
- Unternehmenssitz und Wohnsitz müssen während der gesamten Förderdauer in Niedersachsen liegen
- Unternehmen darf am Tag der Antragstellung noch nicht gegründet sein
- Begleitung der Gründung durch eine akkreditierte Einrichtung in Niedersachsen
- Nachweis über EXIST-Gründerstipendium-Ablehnung oder Bestätigung der Nicht-EXIST-Fähigkeit bei Begleitung durch Hochschule oder Forschungseinrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze mit Vorhabenbeschreibung
- Lebenslauf
- De-minimis-Erklärung
- Kopie des Personalausweises
- Coaching-Bestätigung der begleitenden Einrichtung
- Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über Abschluss
- Ausführliches Betreuungskonzept, falls Einrichtung nicht akkreditiert ist
Beschreibung
Das Gründungsstipendium des Landes Niedersachsen fördert innovative, digitale und wissensorientierte Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 2.200 € monatlich (für Hochschulabsolvent:innen bzw. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung) bzw. 1.100 € monatlich (für Studierende und weitere Personen ohne Abschluss). Über einen Zeitraum von maximal 10 Monaten unterstützt das Stipendium sowohl den Lebensunterhalt als auch Ausgaben rund um die Gründung. Ziel ist es, Gründer:innen in Niedersachsen optimale Rahmenbedingungen zu bieten und den Weg von der Idee zum marktreifen Produkt zu ebnen. Anträge können fortlaufend bis zum 31. März 2027 gestellt werden.
Förderberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und künftiger Betriebsstätte in Niedersachsen, deren Unternehmen am Tag der Antragstellung noch nicht gegründet ist. Gefördert werden Einzelgründungen oder Teams von bis zu drei Personen, die während der Förderphase von einer in Niedersachsen akkreditierten Einrichtung – etwa Hochschule, Forschungseinrichtung, Start-up-Zentrum oder Inkubator – begleitet werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer EXIST-Ablehnung oder einer Bestätigung der Nicht-EXIST-Fähigkeit bei Begleitung durch Hochschule oder Forschungseinrichtung. Zur Antragstellung gehören eine Projektskizze, Lebenslauf, De-minimis-Erklärung, Kopie des Personalausweises, Coaching-Bestätigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Abschlussnachweis sowie gegebenenfalls ein detailliertes Betreuungskonzept. Die Bewilligung erfolgt über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.