Garantie

Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Haftungen

Haftungs-Richtlinie zur Übernahme von Haftungen für Kredite an KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Wien. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.04. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Wien
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Ziel der Richtlinie ist es, den Zugang zu Fremdkapital für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu erleichtern, indem Haftungen für Investitionskredite übernommen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter wie Gebäude, Ausstattungen, Anlagen, Maschinen, Softwareprodukte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Finanzierungen, die bereits vor Einreichung des Haftungsansuchens eingeräumt wurden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • KMU gemäß EU-Definition (Anhang I)
  • Betriebsstätte in Österreich, Mitgliedschaft in der WKO Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Finanzierung muss Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter umfassen
  • Keine bereits eingeräumten Finanzierungen vor Einreichung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formulare und Richtliniendokumente auf oeht.at

Beschreibung

Die gewerbliche Tourismusförderung in Wien eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit einer innovativen Haftungsrichtlinie den Zugang zu Investitionskrediten. Ziel dieser Garantieinitiative ist es, die Fremdkapitalbeschaffung zu erleichtern, indem Bürgschaften für Kredite von mindestens 100.000 € bis maximal 4 Mio. € übernommen werden. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter wie Gebäude, Ausstattungen, Maschinen oder Software. Die Haftungsquote beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrags, wodurch das Risiko für kreditgebende Institute deutlich reduziert wird. KMU gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Österreich und Mitgliedschaft in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft können Anträge bis zum 31. Dezember 2027 einreichen. Wichtig sind ein geordnetes Rechnungswesen, Kredit- und Sachfähigkeit sowie die Vorlage eines vollständigen Finanzierungsplans ohne bereits eingeräumte Kredite vor Antragstellung.

Vor Antragseinreichung ist der förderungsrelevante Investitionsbedarf exakt zu definieren und im elektronischen Förderportal zu dokumentieren. Notwendige Formulare und Richtliniendokumente stehen auf der Webseite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (oeht.at) zur Verfügung. Ein nach Risikobeurteilung erstellter Bescheid enthält detaillierte Angaben zu Laufzeit, Zinssatz und Sicherheiten. Während der Laufzeit müssen die haften­den Institute regelmäßige Berichte zu Jahresabschlüssen, Investitionsfortschritt und wirtschaftlicher Entwicklung vorlegen. Die Bundesmittel werden gemäß geltendem EU-Beihilfenrecht transparent vergeben. Dieses Programm stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Tourismusbetrieben in Wien und unterstützt sie bei der Umsetzung zukunftsorientierter Modernisierungsprojekte.

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