Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)
Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus Drittstaaten für eine qualifizierte Pflegefachausbildung in Thüringen. Pauschale Förderung von 4.000 € pro Auszubildendem.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz im Land Thüringen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben zur Gewinnung von Auszubildenden
- Ausgaben zur Vorbereitung und Sprachausbildung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
- Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG
- Anerkennung als Dienstleister oder Eigenerbringer durch ThAFF/LEG bei Beauftragung Dritter oder Eigenerbringung
- Gewinnung und Vorbereitung der Auszubildenden im Herkunftsland (Sprachausbildung bis B2; Teilleistungen in Deutschland möglich)
- Durchführung der praktischen Ausbildung in Thüringen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formgebundener Antrag Pflege-Azubi-Richtlinie
Bewertungskriterien
- Einhaltung des Kriterienkatalogs zur Anerkennung von Dienstleistern
- Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Qualitätssicherungssystem
- Konzept zur Sprachausbildung (Niveau B2)
- Konzept zur Gewinnung und Matching-Prozess
- Organisation konsularischer Abläufe
- Konzept zur Betreuung nach Einreise
Beschreibung
In Thüringen fördert der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus Drittstaaten für eine qualifizierte Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Mit einer Pauschalförderung von 4.000 € pro vorbereitetem Auszubildenden unterstützt das Programm regionale Pflegeunternehmen, Einrichtungen und Dienste dabei, internationales Fachpersonal frühzeitig anzusprechen und auf die fachsprachlichen sowie kulturellen Anforderungen vorzubereiten. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gewährt und kann fortlaufend beantragt werden.
Förderberechtigt sind Thüringer Unternehmen, Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche sowie Träger:innen der praktischen Ausbildung mit Betriebsstätte in Thüringen, die als Dienstleister:innen oder Eigenerbringer:innen durch die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) beziehungsweise die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) anerkannt sind. Gefördert werden Aufwendungen zur gezielten Rekrutierung und zur sprachlichen Vorbereitung bis zum Niveau B2 einschließlich fachsprachlicher Module. Gewinnungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sollen überwiegend im Herkunftsland erfolgen, wobei Teile der Sprachausbildung auch in Deutschland stattfinden dürfen. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen ein sicheres Qualitätssicherungssystem, ein schlüssiges Matching-Konzept, eine strukturierte Organisation konsularischer Abläufe sowie ein tragfähiges Betreuungskonzept nach der Einreise. Anträge werden formgebunden beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht und können jederzeit gestellt werden.
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