Zuschuss

Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0)

Bundesweite Förderung zum flächendeckenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze für Kommunen und Zweckverbände. Fördersätze zwischen 50 % und 70 %, Beratungszuschüsse bis zu 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreis.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 50% - 70%

Förderziel

Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken beim Ausbau privatwirtschaftlicher Breitbandinfrastrukturen und Förderung kommunaler Betreibermodelle sowie Beratungsleistungen, um in unterversorgten Gebieten Gigabitnetze mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch aufzubauen und zu betreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Wirtschaftlichkeitslückenförderung
  • Betreibermodell: Tiefbau, Leerrohre, Glasfaser
  • Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Markterkundungsverfahren mit Feststellung des Marktversagens
  • Aktuelle Versorgung <200 Mbit/s symmetrisch bzw. <500 Mbit/s Download
  • Zielbandbreite 1 Gbit/s symmetrisch nach Ausbau
  • Abdeckung aller förderfähigen Adressen im Projektgebiet

Bewertungskriterien

  • Nachholbedarf
  • Synergienutzung
  • Digitale Teilhabe im ländlichen Raum
  • Interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung

Die Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) fördert den flächendeckenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Kommunen und Zweckverbänden deutschlandweit. Öffentliche Einrichtungen wie Landkreise, Städte, Gemeinden und kommunale Zweckverbände können Zuschüsse in Höhe von 50 % bis 70 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Ergänzend sind Beratungszuschüsse bis zu 50.000 € pro Gemeinde bzw. 200.000 € pro Landkreis vorgesehen. Ziel ist das symmetrische Gigabit-Internet (≥ 1 Gbit/s) in weißem (< 200 Mbit/s symmetrisch) und grauem Fleck (< 500 Mbit/s Download) durch Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken sowie den Aufbau kommunaler Betreibermodelle. Voraussetzung ist ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren zur Feststellung von Marktversagen, die Abdeckung aller Adressen im Projektgebiet und eine Mindestförderquote von 50 %. Die Projektträgerin aconium GmbH unterstützt bei der Verfahrensdurchführung, während die Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW) die Bewilligung verantwortet.

Die Antragseinreichung erfolgt im Rahmen bundesweiter Förderaufrufe, die ein- bis zweimal jährlich stattfinden – Termine werden auf den Portalen des Projektträgers aconium und der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht. Bewertet werden Anträge nach den Kriterien Nachholbedarf, Synergienutzung, Digitale Teilhabe im ländlichen Raum und Interkommunale Zusammenarbeit. Als förderfähige Ausgaben gelten insbesondere Tiefbauleistungen, Leerrohr- und Glasfaserarbeiten sowie Beratungsleistungen. Durch die technologische Neutralität und die Möglichkeit alternativer Verlegemethoden wird eine effiziente, zukunftssichere Digitalsierung vorangetrieben. Die Gigabit-RL 2.0 ermöglicht so auch in strukturschwachen Gebieten den Anschluss an die digitale Highspeed-Welt und trägt damit zur Stärkung regionaler Wertschöpfung und gesellschaftlicher Teilhabe bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.