Zuschuss

Gigabitmitfinanzierung

Mitfinanzierung zum Ausbau gigabitfähiger Netze in Baden-Württemberg. Das Land erhöht den Bundesfördersatz auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Onlineantrag über das Service-Portal Baden-Württemberg.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 90%

Förderziel

Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg durch Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze (Gigabit-RL 2.0).

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Ausgaben für Tiefbau, Leerrohrverlegung und passive Infrastruktur
  • Externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Planungs- oder Beratungsleistungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodellen (nicht förderfähig)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg
  • Vorlage eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder eines beauftragten Projektträgers
  • Projekt muss bereits nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopie des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und Finanzierungsplan
  2. Kopie des Zuwendungsbescheids des Bundes mit Anlagen
  3. Dokumentation der Infrastruktur gemäß GIS-Nebenbestimmungen

Bewertungskriterien

  • Nachholbedarf
  • Synergienutzung
  • Digitale Teilhabe im ländlichen Raum
  • Interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung

Die Gigabitmitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg fördert technologieneutralen und zukunftsfähigen Ausbau gigabitfähiger Netze und erhöht den Bundesfördersatz im Rahmen der Gigabit-RL 2.0 auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Regionale Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft profitieren von einem einmaligen Zuschuss, der vorhandene Wirtschaftlichkeitslücken schließt. Damit werden Infrastrukturvorhaben in den Themenfeldern Digitalisierung, Smart Cities & Regionen sowie Infrastruktur & Städtebau gestärkt. Der kontinuierlich offene Antragszeitraum ermöglicht zeitnahe Projektstarts über das Service-Portal Baden-Württemberg, wo Antragstellende nach Vorlage eines Bundes-Zuwendungsbescheids direkt eine Förderung beantragen können.

Gefördert werden insbesondere Ausgaben für Tiefbau, Leerrohrverlegung und passive Infrastruktur sowie externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens. Nicht förderfähig sind Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodellen. Die Auswahl der Projektgebiete erfolgt anhand von Bewertungskriterien wie Nachholbedarf, Synergienutzung, digitale Teilhabe im ländlichen Raum und interkommunale Zusammenarbeit. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen Kopien des Antrags nach der Bundesbreitbandrichtlinie, des entsprechenden Zuwendungsbescheids des Bundes mit Anlagen sowie die Dokumentation der Infrastruktur gemäß GIS-Nebenbestimmungen. Das Programm richtet sich an alle öffentlich getragenen Akteur:innen, die bereits eine Bundesförderung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten haben und den Netzausbau in Baden-Württemberg aktiv vorantreiben möchten.

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