Zuschuss

Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)

Förderung von Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Bayern unter Nutzung von ESF+ Mitteln und Landeszuschüssen, um die Qualität der Gleichstellungsarbeit zu steigern.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Bayern
Förderquote: 40% - 60%
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern fördert unter Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen. Ziel ist es, die Qualität der Gleichstellungsarbeit zu erhöhen, die Resilienz der Beauftragten zu verbessern und neue Konzepte für Weiterbildung zu entwickeln.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Person mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Durchführung der Maßnahme in Bayern
  • Mindestumfang von 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden
  • Mindestens 8 förderfähige Personen zu Beginn der Maßnahme
  • Vorbereitungszeit bis zu 4 Wochen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das Onlineportal ESF Bavaria 2021
  2. Förderhinweise
  3. Projektbeschreibung

Beschreibung

Das Förderprogramm "Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)" zielt darauf ab, die Qualität der Gleichstellungsarbeit in Bayern nachhaltig zu verbessern. Unter Mitwirkung des Europäischen Sozialfonds Plus sowie zusätzlicher Landeszuschüsse werden Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen gezielt in Weiterbildungs- und öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und anderen förderberechtigten Institutionen umgesetzt. Das Programm richtet sich an Manager:innen, Beauftragte und Verantwortliche, die im Bereich Gleichstellung tätig sind, und unterstützt sie dabei, ihre Kompetenzen zu erweitern und innovative Lernkonzepte zu entwickeln. Mit strukturierten Qualifizierungsprogrammen und einem Mindestumfang von 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden wird eine fundierte und praxisnahe Weiterbildung gewährleistet.

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Gleichstellungsbeauftragte aus der Privatwirtschaft und Wohlfahrtsorganisationen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern. Durch den Einsatz von Zuschüssen, die sich zu 40 % aus ESF+-Mittel und zu 20 % aus Landesmitteln zusammensetzen, wird ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der individuellen Resilienz und zur Erhöhung der beruflichen Handlungskompetenzen geleistet. Das Programm fördert darüber hinaus die Integration innovativer Ansätze wie blended Learning und andere interaktive Lernformate, die den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen moderner Arbeitsplätze gerecht werden. Weiterbildungsanbieter:innen haben die Möglichkeit, neue Konzepte zur Vermittlung gleichstellungsrelevanter Inhalte zu erproben und umzusetzen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021, wobei juristische Personen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland antragsberechtigt sind. Voraussetzungen für die Förderung umfassen unter anderem die Durchführung der Maßnahme in Bayern, eine Mindestteilnehmeranzahl von acht förderfähigen Personen zu Beginn und ein Vorbereitungszeitraum von maximal vier Wochen. Für Projekte, die auf neue Konzepte setzen, ist zusätzlich die Integration von mindestens vier Themenmodulen innerhalb einer maximalen Projektdauer von sechs Monaten vorgeschrieben. Durch diese klare Struktur und die gezielte Förderung legt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den Grundstein für eine zukunftsweisende Gleichstellungsarbeit, die nachhaltige Impulse für alle beteiligten Akteur:innen setzt.

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