go-international IO-VIII Sourcing-Scheck
Österreichische Warenproduzenten erhalten bis zu 50 % Förderung ihrer Nettokosten für die Erschließung alternativer Beschaffungsmärkte. Anträge sind bis 31.12.2026 über das go-international Förderkonto möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Sourcing-Scheck unterstützt österreichische Warenproduzenten bei der Erschließung alternativer Beschaffungsmärkte für Vorprodukte, um deren bestehende Lieferketten widerstandsfähiger zu gestalten und den österreichischen Unternehmensstandort zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Informationsbeschaffung für Ankauf von Vorprodukten
- Beratung zu Sourcing, Lieferverträgen, Absicherung, Finanzierung, Transport & Logistik
- Ist-Analyse und Bewertung
- Risikoanalyse
- Kontaktherstellung zu potenziellen Geschäftspartnern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sourcing von Dienstleistungen (z. B. Software, Design)
- Rechnungen vor Antragstellungsdatum
- Rechnungen unter EUR 100 brutto (Ausnahmen beachten)
- Barzahlungen über EUR 500
- Spesen des Geldverkehrs
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive Mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern Österreichs
- Kerngeschäft des Unternehmens muss sich in Österreich befinden
- De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
- New-to-sourcing-market-Kriterium (keine Sourcing-Aktivitäten im Zielland in den letzten zwei Jahren)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus
- Angebot des Beraters und Nachweis branchenbezogener Referenzen
- Nachweis der Marktfähigkeit (Website, Firmenbroschüren, Präsentationen)
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Antragsvoraussetzungen
- Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen
- Volkswirtschaftlicher Nutzen des Vorhabens
Beschreibung
Der go-international IO-VIII Sourcing-Scheck richtet sich an österreichische Warenproduzent:innen mit aktiver Mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern Österreichs und einem inländischen Kerngeschäft. Ziel ist die Förderung alternativer Beschaffungsmärkte für Vorprodukte, um bestehende Lieferketten widerstandsfähiger zu gestalten und so den Wirtschaftsstandort Wien nachhaltig zu stärken. Bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten werden als Zuschuss gewährt, um Expert:innen für Informationsrecherche, Ist- und Risikoanalyse, Vertragsberatung sowie die Kontaktherstellung zu potenziellen Partner:innen kofinanziert einzusetzen. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der De-minimis-Regelung, die New-to-sourcing-market-Kriterien und das Erzielen einer substantiellen Wertschöpfung von mindestens 25 % in Österreich.
Gefördert werden Projektkosten ab Antragstellung bis zu neun Monate Laufzeit, wobei die maximale Fördersumme pro Periode bei 10 000 € liegt (inklusive Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus). Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren internationale Lieferketten beeinträchtigt sind und die in den letzten zwei Jahren im Zielland keine Sourcing-Aktivitäten durchgeführt haben. Förderfähige Ausgaben umfassen externe Beratungsleistungen zu Sourcing, Absicherung, Finanzierung, Transport und Logistik sowie die Beschaffung von Marktinformationen. Nicht förderbar sind u. a. Personalkosten, Reisekosten, Barzahlungen über 500 € und Leistungen, die bereits anderweitig unterstützt werden. Die Antragstellung erfolgt gebührenfrei über das go-international Förderkonto bis spätestens 31.12.2026, vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel. Zur Unterstützung des Antrags müssen unter anderem Nachweise zum Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus sowie die Marktfähigkeit des Produkts eingereicht werden.
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