Grätzelinitiative Wien
Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer*innen zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion und Lebendigkeit in ausgewählten Grätzeln (Ottakring und 20+2) in Wien. Anträge laufend möglich (01.01.2024–31.12.2025).
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Förderkriterien
Förderziel
Lebendige Zentren, Straßen und Grätzel tragen entscheidend zur städtischen Lebensqualität bei und sind für das Erreichen der Klimaziele unverzichtbar. Ziel des Programms ist die Stärkung der Nahversorgungsfunktion und des Angebotsmix in den definierten Projektgebieten Ottakring und 20+2 sowie die Attraktivierung dieser Gebiete durch Investitionen in Erdgeschoßzonen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von technischen Anlagen und Maschinen
- Bauliche Maßnahmen
- Beratungskosten
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Marketingkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistung
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern, öffentliche Gebühren und Finanzierungskosten
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestehendes Wiener Kleinst- oder Kleinunternehmen oder Unternehmensgründung in Wien (max. 6 Monate nach Förderzusage)
- Betriebsstätte in einem Erdgeschosslokal in den Projektgebieten Ottakring oder 20+2
- Projektumsetzung in der Betriebsstätte im Projektgebiet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsbestätigung
- De-minimis Erklärung
- letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf
- Nachweis eines mindestens 3-monatigen Leerstands
Bewertungskriterien
- First-come-first-served Prinzip
Beschreibung
Grätzelinitiative Wien unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Gründer:innen in den Wiener Projektgebieten Ottakring und den Bezirken 20 + 2 dabei, die Nahversorgungsfunktion zu stärken und das urbane Zusammenleben lebendig zu gestalten. Im Fokus stehen Investitionen in Erdgeschoßzonen von Geschäftslokalen, um Schaufenster- und Portalgestaltungen, bauliche Verbesserungen, technische Anlagen und Digitalisierungsvorhaben umzusetzen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 50 % und einer maximalen Fördersumme von 10.000 € pro Jahr und Betriebsstätte. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 12 Monate; ein Projektstart vor Antragstellung ist nicht zulässig. Antragstellungen werden nach dem First-come-first-served-Prinzip bearbeitet und sind von 01.01.2024 bis 31.12.2025 laufend möglich.
Förderberechtigt sind bereits bestehende Wiener Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Unternehmensgründer:innen, die eine Betriebsstätte in einem straßenseitig gelegenen Erdgeschosslokal in einem der beiden Gebiete betreiben oder neu eröffnen. Ein Mindestprojektvolumen von 500 € ist Voraussetzung; förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Maschinenanschaffungen, bauliche Maßnahmen, externe Beratungen, Schulungen, Marketingkosten, Sach- und Materialkosten sowie Mietkosten für bis zu sechs Monate bei Neuübernahme eines mindestens dreimonatigen Leerstandes. Für die Antragstellung sind u. a. eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie bei Neuübernahme ein Mietvertragsnachweis und ein Leerstandsnachweis einzureichen. Die Wirtschaftsagentur Wien begleitet Interessierte mit kostenlosen Beratungsangeboten entlang des gesamten Prozesses.