Grazer Altstadterhaltungsfonds
Förderung von Sanierungsmaßnahmen an schutzwürdigen Gebäuden in den Altstadtschutzzonen von Graz. Anträge sind elektronisch vor Baubeginn der Maßnahmen einzureichen, Laufzeit unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung schutzwürdiger Gebäude in ihrem äußeren Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz in den sechs Grazer Altstadtschutzzonen durch Abgeltung der zusätzlichen Mehrkosten im Sinne des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Sanierung von Fassaden
- Kosten für Austausch oder Sanierung von Holzfenstern
- Kosten für Entsiegelung von Vorgärten
- Kosten für bauliche Innenanlagen mit Auswirkung auf das äußere Erscheinungsbild
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude muss in einem der sechs Altstadtschutzzonen liegen
- Antrag ist vor Baubeginn der Sanierungsmaßnahmen einzureichen
- Nachweis der zusätzlichen Mehrkosten gemäß § 1 Abs. 1 GAEG 2008
- Restauratorische Befundung der zu erhaltenden Bauelemente
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Baubehördlicher Bescheid für die geplanten Maßnahmen (sofern erforderlich)
- Restauratorische Befundung
- Gegliederte Darstellung der Gesamtkosten mit Aufteilung in Mehrkosten, Erhaltungskosten und Verbesserungen
- Vollmachten für die Antragstellung bei mehreren Eigentümer:innen
- Finanzierungsplan für das gesamte Bauvorhaben (bei beantragter Darlehensübernahme)
- Unterlagen zu ausgewiesenem Darlehen (Darlehenszusage, Darlehensverträge, Schuldscheine, Tilgungspläne)
Bewertungskriterien
- Positives Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission
- Reihenfolge des fristgerechten Eingangs des Antrags
- Umfang und Kosten der erforderlichen Baumaßnahmen
Beschreibung
Der Grazer Altstadterhaltungsfonds fördert bundesweit Sanierungsmaßnahmen an schutzwürdigen Gebäuden in den sechs Altstadtschutzzonen von Graz durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Berechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die Eigentümer:innen entsprechender Liegenschaften sind. Das Ziel liegt in der Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes sowie der baulichen Substanz und Struktur. Anträge werden elektronisch vor Baubeginn eingereicht, eine Frist endet nicht, und Zuschüsse decken die gemäß Grazer Altstadterhaltungsgesetz entstehenden Mehrkosten ab. Die Förderung erfolgt gestaffelt nach Kostenumfang und Förderwürdigkeit und orientiert sich an Richtsätzen für Fassaden, Holzfenster und weitere Bauelemente.
Insbesondere sind Liegenschaftseigentümer:innen, Bürger:innen und Non-Profit-Organisationen angesprochen, die Maßnahmen an Fassaden, Holzfenstern, Vorgärten oder baulichen Innenanlagen mit Auswirkung auf das äußere Erscheinungsbild planen. Voraussetzung ist der Nachweis der zusätzlichen Mehrkosten (§ 1 Abs. 1 GAEG 2008), eine restauratorische Befundung sowie ein positives Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission. Förderfähige Ausgaben umfassen die Fassadensanierung, Austausch oder Renovierung von Holzfenstern, Entsiegelung von Vorgärten und Innenarbeiten, die das Gesamtbild prägen. Die Reihenfolge der Bewilligung richtet sich nach dem fristgerechten Eingang des Antrags sowie Umfang und Dringlichkeit der Maßnahmen. Laufende Einreichung ermöglicht eine flexible Projektplanung und langfristige Sicherung des historischen Stadtbildes.
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