Zuschuss

Grazer Frauenpreis

Jährliche Auszeichnung in Graz für herausragende Projekte und persönliches Engagement für Mädchen und Frauen. Preisgeld in Höhe von 6.000 €; Einreichungen formlos mit Projektbeschreibung laut Förderrichtlinie.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 6.000 €

Förderziel

Der Grazer Frauenpreis würdigt jährlich Projekte, die sich durch herausragendes Engagement für Mädchen und Frauen auszeichnen und feministische sowie frauenpolitische Anliegen vertreten. Er fördert die Sichtbarkeit und Anerkennung von Gleichstellungsinitiativen in der Stadt Graz.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss bereits umgesetzt oder abgeschlossen sein
  • Projekte in Planung werden ausgeschlossen
  • Einreichung nur für feministischen bzw. frauenpolitischen Inhalt
  • Bezug zur Stadt Graz (Wohnsitz oder Wirkung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formlose Projektbeschreibung gemäß Förderrichtlinie

Bewertungskriterien

  • Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit
  • Sensibilisierung gegen Diskriminierung
  • Pionierinnenarbeit
  • Auflösung stereotyper Rollenbilder
  • Entwicklung von Empowerment-Strategien

Beschreibung

Die jährlich vergebene Auszeichnung in Graz würdigt herausragende Projekte, die sich für Gleichstellung, Empowerment und feministische Anliegen einsetzen. Mit einem mit 6.000 € dotierten Preisgeld und dem symbolischen „Superwoman“-Motiv als Trophäe werden Initiativen honoriert, die Geschlechtergerechtigkeit fördern, stereotype Rollenbilder aufbrechen und Diskriminierung abbauen. Gefördert werden Vereine, Non-Profit-Organisationen, NGOs, Projektinitiativen, Arbeitsgruppen, Netzwerkkooperationen sowie Einzelpersonen mit Wohnsitz, Wirkung oder Geburtsort in Graz. Voraussetzung ist, dass das Projekt bereits umgesetzt oder abgeschlossen ist und einen klaren Bezug zur Stadt besitzt. Eine aufklärende Wirkung und Pionierinnenarbeit im feministischen oder frauenpolitischen Feld stehen im Mittelpunkt der Jurybewertung.

Die formlose Bewerbung erfolgt durch eine Projektbeschreibung gemäß Förderrichtlinie. Einreichungen können jederzeit erfolgen, da die Fristen jährlich auf der städtischen Website bekanntgegeben werden. Die Jury, bestehend aus Vertreter:innen verschiedener politischer und zivilgesellschaftlicher Institutionen, entscheidet anhand von Kriterien wie Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, Entwicklung von Empowerment-Strategien und Sensibilisierung gegen Gewalt. Durch die öffentliche Preisverleihung und mediale Begleitung werden die nominierten Projekte vor den Vorhang geholt und als Impulsgeber:innen für eine inklusive, demokratische Gesellschaft präsentiert. Diese kontinuierliche Unterstützung zielt darauf ab, das Engagement für Mädchen und Frauen in Graz nachhaltig sichtbar zu machen und einen Vorbildcharakter zu schaffen.

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