Greißlerei-Förderung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse und Zinsenzuschüsse für Investitionen von Lebensmitteleinzelhändlern in Oberösterreich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung. Antrag vor Projektbeginn; gültig 01.01.2024–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen von Lebensmitteleinzelhändlern zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oberösterreichischen Bevölkerung.
Förderfähige Ausgaben
- Planung und Beratung (Honorare als Anschaffungsnebenkosten)
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Lebensmitteleinzelhandels mit Vollsortiment
- Maximal 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort
- Führung von maximal 7 Betriebsstandorten
- EU-Bürger bei Einzelunternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Greißlerei-Förderung
- Schlüssige Projektbeschreibung inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Beschreibung
Die Greißlerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt kleine Lebensmitteleinzelhändler:innen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Zinsenzuschüssen, um die Nahversorgung in ländlichen Regionen zu sichern und auszubauen. Gefördert werden Unternehmen mit aktiver Gewerbeberechtigung für einen Vollsortimentsbetrieb, die höchstens 15 Mitarbeiter:innen am Investitionsstandort beschäftigen und bis zu sieben Betriebsstandorte führen. Investitionsschwerpunkte liegen auf Neu- oder Umbauten, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung sowie der Übernahme bestehender Betriebe. Anträge sind im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 vor Projektbeginn online einzureichen und erfordern eine schlüssige Projektbeschreibung mit Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage aller Unterlagen und positiver Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung der Oö. Landesregierung.
Förderfähig sind Ausgaben für Planung und Beratung (Honorare als Anschaffungsnebenkosten), Errichtung und Adaptierung von Gebäuden, Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie die Ablöse von Investitionsgütern bei Betriebsübernahmen. Voraussetzung ist zudem die gesicherte Finanzierung des Vorhabens und ein nachhaltiger Beitrag zum Unternehmenserfolg. Die Abwicklung erfolgt über das Wirtschaftsportal Oberösterreich; Personal- und Sachkontrollen werden anhand von Rechnungen, Zahlungsbelegen und gegebenenfalls Vor-Ort-Prüfungen vorgenommen. Mit dieser Maßnahme leistet das Land einen direkten Beitrag zur Stärkung des regionalen Einzelhandels und zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln in Oberösterreich.
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