Zuschuss

GründerinnenBONUS

Einmaliger Zuschuss von 10.000 € für von Frauen geprägte Unternehmen in Berlin, die 2023 den GründungsBONUS erhalten haben. Anträge ab 2024 möglich – Termin wird noch bekannt gegeben.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin
Fördersumme: 10.000 € einmalig

Förderziel

Finanzielle Anerkennung für Existenzgründerinnen in Berlin, die im Kalenderjahr 2023 den GründungsBONUS erhalten haben und deren Unternehmen überwiegend von Frauen gegründet werden oder Frauen die Mehrheitsanteile halten.

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmensgründung in Berlin
  • Unternehmen überwiegend von Frauen gegründet oder Frauen halten überwiegende Gesellschaftsanteile
  • Vorlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheids aus dem Förderprogramm „GründungsBONUS“ 2023

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestandskräftiger Zuwendungsbescheid GründungsBONUS 2023

Beschreibung

Das GründerinnenBONUS bietet eine einmalige finanzielle Unterstützung von 10.000 € für von Frauen geprägte Unternehmen in Berlin, die im Kalenderjahr 2023 bereits den GründungsBONUS erhalten haben. Als Teil der Frauenförderung und der Beratung & Unternehmensfinanzierung legt das Programm einen besonderen Fokus auf Existenzgründung und soziale Teilhabe. Mit dieser Förderung werden Gründer:innen und Gesellschafter:innen honoriert, die in der Hauptstadt den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Der Zuschuss stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und unterstreicht die Bedeutung von Innovation sowie gleichberechtigter Teilhabe am Wirtschaftsleben. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sorgt für eine reibungslose Abwicklung: Anträge können ab 2024 eingereicht werden, der genaue Starttermin wird rechtzeitig kommuniziert.

Förderberechtigt sind alle Existenzgründer:innen und Gesellschafter:innen, deren Unternehmen in Berlin gegründet wurden und bei denen Frauen die Mehrheitsanteile halten oder die Gründung überwiegend unter weiblicher Leitung erfolgte. Voraussetzung ist zudem die Vorlage eines bestandskräftigen Zuwendungsbescheids aus dem Förderprogramm „GründungsBONUS“ 2023. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und bietet sowohl eine Anerkennung für geleistete Pionierarbeit als auch eine wertvolle Investition in die künftige Entwicklung des Unternehmens. Interessierte sollten die Veröffentlichungen der Senatsverwaltung im Blick behalten, um den Antragszeitraum nicht zu verpassen und von dieser gezielten Förderung für Existenzgründungen zu profitieren.

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