Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikation
Das Land Hessen fördert Vorhaben für Existenzgründer:innen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung mit Zuschüssen von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge können fortlaufend über das Online-Portal der WIBank gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Projekte zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen mit dem Ziel, den Gründungsgeist und die unternehmerische Qualifikation zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Gemeinkosten
- Konzeption und Durchführung von Präsenz- und Onlineformaten
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
- Beratungs- und Veranstaltungsdienstleistungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Hessen
- Mindestens 600 000 € förderfähige Ausgaben (200 000 € bei Teilvorhaben eines Verbundvorhabens)
- Zielgruppe: Existenzgründer:innen und KMU
- Beachtung der Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- KMU-Selbsterklärung
- Ertragsprognose
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Das Programm Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) des Landes Hessen unterstützt Vorhaben für Existenzgründer:innen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Sensibilisierung, Information und Vernetzung. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und kofinanziert vom Land Hessen werden Veranstaltungen, Workshops, Wettbewerbe und weitere Formate gefördert, die den Gründungsgeist stärken, die unternehmerische Qualifikation verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können fortlaufend über das Online-Portal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Interessenverbände oder sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.
Gefördert werden Projekte mit Sitz oder Niederlassung in Hessen. Förderberechtigt sind u.a. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen, Regionalmanagements sowie wirtschaftsnahe Vereine und Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist ein Mindestvolumen förderfähiger Ausgaben von 600.000 € (200.000 € bei Teilvorhaben), die Ausrichtung auf Existenzgründer:innen und KMU sowie die Einhaltung der Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung. Berücksichtigte Ausgaben umfassen Personalkosten, Gemeinkosten, Konzeption und Durchführung von Präsenz- und Onlineformaten, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Beratungs- und Veranstaltungsdienstleistungen, Preisgelder, Anmietung von Räumlichkeiten und Bewirtungskosten. Erforderliche Unterlagen sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, KMU-Selbsterklärung, Ertragsprognose und De-minimis-Erklärung. Die realisierten Projekte leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen und stärken die regionalen Netzwerke zwischen Gründenden und etablierten Unternehmen.
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