Gründungsberatung
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für externe Beratungen bei Unternehmensgründungen in Oberösterreich. Förderzeitraum 01.01.2024–31.12.2026. Antragstellung über WKO Oberösterreich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unternehmensgründungen unterstützen, Arbeitsplätze schaffen, Wettbewerbsfähigkeit sichern und nachhaltiges Wachstum fördern durch externe Beratung bei Gründungsvorhaben in Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften, die KMU im Sinne der EU-Definition sind oder sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten
- Unternehmensgründung in Oberösterreich erfolgt oder geplant
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich besteht oder wird angestrebt
- Der Gründer/die Gründerin war in den letzten 6 Jahren vor Gründung nicht durchgehend wirtschaftlich selbständig in derselben Branche
- Bei Gesellschaften mindestens 25 % direkte Beteiligung und handelsrechtliche Geschäftsführung durch den Gründer/die Gründerin
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Beschreibung
Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen wird die externe Beratung bei Unternehmensgründungen in Oberösterreich gefördert. Ziel ist es, Gründungsvorhaben in der Region zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nachhaltig auszubauen. Die Unterstützung gilt für externe Beratungen zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sowie zur persönlichen Entwicklung von Gründer:innen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Unternehmen oder angehende Selbstständige, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder eine Mitgliedschaft anstreben, können ihre Antragstellung über die Kammer erfolgen lassen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung vollständiger Unterlagen und positiver Prüfung als De-minimis-Beihilfe.
Gefördert werden KMU im Sinne der EU-Definition, deren Gründung in Oberösterreich erfolgt ist oder geplant wird. Voraussetzung ist ein nachweislicher Beratungsbedarf sowie eine ununterbrochene Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Gründer:innen müssen in den letzten sechs Jahren vor dem Gründungsvorhaben nicht durchgehend in derselben Branche selbständig tätig gewesen sein. Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen ist eine Mindestbeteiligung von 25 % und eine handelsrechtliche Geschäftsführung durch die Gründer:innen erforderlich. Beratungskosten gelten als förderfähige Ausgaben, sofern sie vor oder bis spätestens 72 Monate nach Gründung in Anspruch genommen werden. Für identische Beratungsthemen darf keine weitere Förderung beantragt worden sein. Durch diese Maßnahme wird ein Anreizeffekt zur Realisierung von Gründungsvorhaben geschaffen und das nachhaltige Wachstum in Oberösterreich gefördert.
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