Grüne Infrastruktur
Förderung naturnaher und naturbasierter Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität und Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen in Nordrhein-Westfalen. Anträge können seit 23.10.2023 fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist es, die Biodiversität und Ökosysteme in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Siedlungsbereich und dessen direktem Umland, zugunsten von Natur und Mensch zu stärken. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung, Aufwertung und Vernetzung natürlicher und naturnaher Flächen sowie die Integration von Informations- und Bildungsangeboten.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung
- Baunebenkosten (bis zu 14,7% der förderfähigen Bauausgaben)
- Planungsleistungen nach HOAI bis einschließlich Leistungsphase 6
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben, die ausschließlich der Klimaanpassung oder dem Naturtourismus dienen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Einbettung in übergeordnete Pläne/Konzepte
- Nachweise zur Projektfortführung nach Ende der Förderung
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz und Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes
- Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zur Geschlechtergleichstellung und Nachhaltigkeit
- Beitrag zur Biodiversitätsstrategie NRW
- Verbesserung der Lebensqualität
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt naturnahe und naturbasierte Projekte in Nordrhein-Westfalen, um die Biodiversität sowie die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen im Siedlungsbereich und im direkten Umland zu stärken. Adressiert werden Kommunen, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen, die investive Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung, Aufwertung und Vernetzung grüner Infrastruktur realisieren möchten. Der Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen kann fortlaufend seit dem 23. Oktober 2023 beantragt werden. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, eine Fertigstellung sollte bis Ende 2028 erfolgen.
Antragsberechtigt sind Vorhaben mit Standort in Nordrhein-Westfalen, die Ökosystemdienstleistungen fördern und eine direkte Einbettung in übergeordnete Planungen nachweisen. Gefördert werden etwa die Schaffung von Offenlandflächen, naturnahen Gewässern und Feuchtbereichen, Gehölzstrukturen, die Entsiegelung von Flächen sowie Baunebenkosten (bis zu 14,7 % der förderfähigen Bauausgaben) und Planungsleistungen nach HOAI bis Leistungsphase 6. Nicht gefördert werden ausschließlich der Klimaanpassung oder dem Naturtourismus dienende Projekte. Die Förderwürdigkeit bemisst sich nach Ansätzen wie Umsetzungsstrategie, Effizienz des Mitteleinsatzes, Modellcharakter, Beitrag zur Biodiversitätsstrategie NRW, Geschlechtergleichstellung und Verbesserung der Lebensqualität. Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis zur Einbettung in übergeordnete Konzepte sowie Unterlagen zur Projektfortführung nach Förderende erforderlich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs von den Bezirksregierungen bearbeitet.
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