Zuschuss

Gut Beraten!

Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Pro Projekt bis zu 4.000 € für fachliche Beratung. Antragsphasen bis 31.10.2026.

Bildung für nachhaltige Entwicklung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12. - 31.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Bis zu 4.000 € pro Projekt
Förderquote: 100%
Projektdauer: 6 Monate

Förderziel

Das Programm „Gut Beraten!“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen und Bürgergruppen in Baden-Württemberg bei der Projektentwicklung, -organisation und -durchführung. Engagierte Akteur:innen können Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinanders vor Ort fachlich begleiten zu lassen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten (Beratungshonorar)
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Baden-Württemberg
  • Zivilgesellschaftliche Initiative mit und ohne eingetragener Rechtsform
  • Einreichung Stellungnahme der Kommune
  • Nachweis über Qualifikation der Berater*innen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kosten- und Finanzierungsplan
  2. Stellungnahme der Kommune
  3. Nachweis über Qualifikation der Berater*innen
  4. Bewerbungsformular

Beschreibung

Innovative Beratungsgutscheine für zivilgesellschaftliche Projekte
Das Förderangebot stellt zivilgesellschaftlichen Initiativen in Baden-Württemberg fachliche Begleitung durch qualifizierte Expert:innen in Aussicht. Pro Maßnahmenphase können bis zu 4.000 € für Honorarkosten und Reisekosten eingesetzt werden, um Beteiligungsprojekte in Bereichen wie Bildung für nachhaltige Entwicklung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Umwelt- und Klimaschutz, Quartiersentwicklung oder Mobilität professionell vorzubereiten und umzusetzen. Die Beratung umfasst Themen der Projektentwicklung, -organisation und -durchführung und richtet sich an Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform: von Bürgerinitiativen über Arbeitskreise bis hin zu Vereinen. Durch ein niedrigschwelliges Antragsverfahren in vier Phasen bis zum 31. Oktober 2026 wird ein effizienter Zugang zur Förderung gewährleistet. Die maßgebliche Auswahl erfolgt durch eine Fachjury nach Abschluss der jeweiligen Antragsphase.

Vollfinanzierung für engagierte Akteur:innen
Antragsberechtigt sind Initiativen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine Stellungnahme der Kommune, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis über die Qualifikation der vorgeschlagenen Berater:innen einreichen. Die Beratungsgutscheine sind auf sechs Monate befristet und honorieren Beratungsleistungen bis maximal 800 € pro Tag zzgl. Mehrwertsteuer. Sachkosten bleiben ausgeschlossen. Eine Vorfinanzierung durch die Antragstellenden ist nicht vorgesehen, der Zuschuss deckt 100 % der förderfähigen Ausgaben ab. Mit diesem Ansatz fördert das Land den Ausbau demokratischer Beteiligungsstrukturen und stärkt das ehrenamtliche Engagement vor Ort – für eine lebendige Zivilgesellschaft und eine nachhaltige Entwicklung in allen Regionen Baden-Württembergs.

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