Zuschuss

Härtefonds / „Hilfen im Härtefall“ der Stiftung „Betroffen“

Unbürokratische finanzielle Unterstützung für krebserkrankte Personen und deren Familien in Vorpommern-Rügen via Härtefonds. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Abmilderung finanzieller Notlagen, die durch eine Krebserkrankung entstehen, durch unbürokratische Geldzuweisungen an Betroffene und deren Angehörige.

Förderfähige Ausgaben

  • Einmalige finanzielle Hilfe
  • Fahrt- und Behandlungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Vorpommern-Rügen
  • Nachweis der Krebserkrankung (Ärztliche Bescheinigung)
  • Einkommensnachweise

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Härtefallantrag (PDF-Formular)
  2. Ärztliche Bescheinigung
  3. Einkommensnachweise

Bewertungskriterien

  • Schwere der finanziellen Notlage
  • Nachvollziehbare Nachweise der Erkrankung und Belastung

Beschreibung

Der Härtefonds der Stiftung „Betroffen“ in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an krebserkrankte Personen und deren Angehörige in der Region Vorpommern-Rügen, die aufgrund der Erkrankung in eine existentielle finanzielle Notlage geraten sind. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Vorpommern-Rügen, die eine ärztliche Bescheinigung ihrer Krebserkrankung sowie Einkommensnachweise vorlegen können. Der Fonds gewährt unbürokratische Zuschüsse für einmalige finanzielle Hilfen etwa zur Deckung von Fahrt- und Behandlungskosten. Anträge können jederzeit gestellt werden, indem das editierbare PDF-Formular „Härtefallantrag“ ausgefüllt und zusammen mit den geforderten Nachweisen eingereicht wird. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Schwere der finanziellen Notlage und nachvollziehbarer Belege für die Erkrankung und deren Belastungen.

Mit diesem fortlaufenden Unterstützungsangebot will die Stiftung „Betroffen“ akute finanzielle Engpässe abmildern und Betroffene sowie deren Familien in herausfordernden Zeiten entlasten. Die unkomplizierte Antragsstellung ohne feste Fristen ermöglicht eine rasche Zuweisung von Mitteln, sobald eine existenzielle Bedrohung durch Einkommensausfälle oder hohe Zusatzkosten eintritt. Durch diese Einzelhilfe leistet der Härtefonds einen wichtigen Beitrag zur Alltagsbewältigung und unterstreicht die regionale Verantwortung der Stiftung in Vorpommern-Rügen. Interessierte finden das Antragsformular im PDF-Format auf der Website der Stiftung „Betroffen“ und können ihre Unterlagen postalisch oder digital einreichen, um zeitnah finanzielle Unterstützung zu erhalten.

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