Zuschuss

Haftentlassenenhilfe

Förderung des laufenden Betriebes der Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe sowie von Wohnheimen und Beratungsstellen für jugendliche und erwachsene Haftentlassene in Österreich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Teilfinanzierung privater Vereine, die mit der Betreuung und Reintegration von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen und Freigängern betraut sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft als privater Verein
  • Nachweis der Tätigkeit in der Betreuung von (ehemaligen) Strafgefangenen, Haftentlassenen oder Freigängern

Beschreibung

Die Haftentlassenenhilfe unterstützt gemeinnützige Vereine in ganz Österreich – von Burgenland über Wien bis Vorarlberg – bei der Aufrechterhaltung ihrer Zentralstellen, Wohnheime und Beratungsstellen für jugendliche und erwachsene Haftentlassene. Durch einen einmaligen Zuschuss werden Betriebskosten teilfinanziert und damit die Betreuung, Reintegration und Rückfallprävention von (ehemaligen) Strafgefangenen und Freigänger:innen gestärkt. Im Fokus stehen dabei auch junge Erwachsene, die nach Entlassung Hilfe bei der Wohnraumsuche und Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Insgesamt steht ein jährliches Budget von rund 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, das nach Maßgabe des Bewährungshilfegesetzes (§ 29d BewHG) sowie der Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Justiz vergeben wird.

Förderberechtigt sind ausschließlich private Vereine und Interessenverbände, die nachweislich in der Betreuung von Haftentlassenen aktiv sind. Zur Antragstellung genügt ein formaler Nachweis der Trägerschaft und der laufenden Tätigkeit in der Entlassenenhilfe. Es können jederzeit Förderanträge eingereicht werden, sodass eine ununterbrochene Unterstützung gewährleistet ist. Zielsetzung ist die nachhaltige Finanzierung der Betriebskosten, um eine kontinuierliche und professionelle Begleitung der Zielgruppe zu garantieren. Durch die Förderung leistet das Justizministerium einen wichtigen Beitrag zur sozialen Wiedereingliederung, minimiert Rückfallquoten und verbessert langfristig die Lebensperspektiven ehemaliger Inhaftierter.

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