Haftungsübernahme für Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs-, Haftrücklass- und Gewährleistungsgarantien
Die OeKB übernimmt für österreichische Unternehmen einen Teil des Risikos bei Bankgarantien (Avale) für Exportgeschäfte – in der Regel 20 % bis 50 % – und verbessert damit die finanzielle Flexibilität. Anträge sind von 01.03.2024 bis 31.12.2040 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs-, Haftrücklass- und Gewährleistungsgarantien für Exportgeschäfte durch Risikoübernahme (Wechselbürgschaften) der Republik Österreich zugunsten der Hausbank.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz oder Niederlassung in Österreich
- Ausländischer Abnehmer verlangt Bankgarantie (Aval)
- Österreichische Wertschöpfung von mindestens 25 % beim zugrundeliegenden Geschäft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für Avalgeschäfte
- Antragsformular für Avalrahmen
- Erklärung Exporteur Aval
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
- Rücklösungsformular
- SEPA-Lastschrift-WB-Formular
- Wechsel (für Banken)
- Antragsformular Garantie G7
- AGB für die Garantie G7
Bewertungskriterien
- Bonität des Antragstellers
- Österreichischer Wertschöpfungsanteil
Beschreibung
Haftungsübernahme für Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs-, Haftrücklass- und Gewährleistungsgarantien unterstützt österreichische Unternehmen bei der Absicherung von Bankgarantien (Avale) im Export. Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt als öffentlich-rechtliche Exportkreditagentur für die Hausbank 20 % bis 50 % des Risikos, wodurch die Kreditlinie entlastet und die finanzielle Flexibilität gesteigert wird. Voraussetzung sind ein Firmensitz beziehungsweise eine Niederlassung in Österreich, ein ausländischer Abnehmer, der eine Bankgarantie verlangt, sowie ein österreichischer Wertschöpfungsanteil von mindestens 25 % am zugrunde liegenden Geschäft. Die Antragstellung ist ganzjährig zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2040 möglich. Die Förderquote richtet sich nach Bonität und Wertschöpfungsanteil, während die Kosten aus einem Wechselbürgschaftsentgelt ab 0,2 % p.a. und einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 0,1 % der Risikohöhe (mindestens 10 Euro, maximal 720 Euro) bestehen.
Diese Garantieform eignet sich insbesondere für kleine wie große Unternehmen, die im Zuge von Biet-, Anzahlungs-, Erfüllungs-, Haftrücklass- oder Gewährleistungsgarantien ihre Kreditlinien nicht übermäßig belasten möchten. Neben finanzieller Entlastung punktet das Angebot durch geringe Zugangshürden und breite Einsetzbarkeit – sowohl bei Einzelavalen als auch bei Avalrahmen. Zur Antragseinreichung sind u. a. Antragsformular für Avalgeschäfte, Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, Rücklösungs- und SEPA-Lastschrift-Formulare sowie das G7-Garantieformular vorzulegen. Informationen zu weiterführenden Bedingungen und Formularen stehen in den Antragsunterlagen bereit. Dieses Programm bietet eine effiziente Risikoübernahme und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.