Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg zur Verbesserung von Klima, Umwelt und Biodiversität. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung freiwilliger Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg zur ökologischen und optischen Aufwertung, Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung des Wasserrückhalts und Schaffung neuer Lebensräume für Mensch und Tier.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für Dachbegrünung ab Oberkante Dachabdichtung
- Fertigungspflege
- Baukosten für Fassadenbegrünung
- Unterkonstruktion für Solaranlage
- Nachrüstung von Wurzelschutzschichten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- PV-Module und Solarthermie-Kollektoren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder Erbbaurecht an Wohn- oder Nichtwohngebäuden in Hamburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Nachweis Eigentum/Erbbaurecht
- Lageplan
- Fachplanungsunterlagen
Beschreibung
Die Hamburger Gründachförderung unterstützt Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie dazugehöriger Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke in Hamburg bei freiwilligen Dach- und Fassadenbegrünungen. Ziel ist die ökologische und ästhetische Aufwertung städtischer Bauten, die Verbesserung des Mikroklimas, die Steigerung des Wasserrückhalts und die Schaffung neuer Lebensräume für Menschen und Tiere. Die Zuwendung gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100.000 € pro Gebäude und gilt sowohl für Neubauvorhaben als auch für Bestandsgebäude, sofern die Grünflächenbedingungen (z. B. Nettovegetationsfläche ab 20 m² auf Dächern oder ab 10 m² bei wandgebundener Fassadenbegrünung) erfüllt sind. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und werden fortlaufend bearbeitet.
Gefördert werden 40 % bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, darunter Bau- und Materialkosten ab Oberkante Dachabdichtung, Fertigstellungspflege, Unterkonstruktionen für Solaranlagen, Wurzelschutzschichten, statische Maßnahmen sowie Retentions- und Verdunstungskühlungsmaßnahmen. Nicht förderfähig sind PV-Module und Solarthermie-Kollektoren. Die genaue Förderquote richtet sich nach der Art der Antragstellenden: private Selbstnutzer:innen und Wohnungseigentümer:innen erhalten pauschal 60 % der Kosten, Klein-, Mittel- und Großunternehmen 60 %, 50 % bzw. 40 %. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, Kostenvoranschläge, Nachweis über Eigentum oder Erbbaurecht, ein Lageplan sowie die Fachplanungsunterlagen einzureichen. Durch die kombinierte Förderung von Gründächern und Fassaden leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltiger Stadtentwicklung in Hamburg.
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