Zuschuss

Hamburger Heizungsförderung

Zuschüsse für Heizungs- und Wärmenetzmaßnahmen in Hamburg zur Senkung von CO₂-Emissionen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das eAntragsportal einzureichen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Förderung nachhaltiger Heizungs- und Wärmelösungen in Gebäuden und Quartieren in Hamburg zur Reduktion des Energiebedarfs, Verbesserung der Effizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen
  • Kosten für Hausanschlussleitungen
  • Bau und Erweiterung von Gebäudenetzen und Quartiersnetzen
  • Machbarkeitsuntersuchungen und Fachplanungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
  • Ausführung nur durch in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe
  • Einhaltung § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz
  • Keine Verfolgung von Aktivitäten der ESG-Ausschlussliste

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über eAntragsportal
  2. Vollmacht bei Miteigentümern
  3. Verwendungsnachweisformular

Bewertungskriterien

  • CO₂-Einsparpotenzial
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Effizienzsteigerung
  • Einhaltung der Förderrichtlinie

Beschreibung

Die Hamburger Heizungsförderung unterstützt private Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden und Quartiersakteur:innen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für den Austausch und die Modernisierung von Heizungsanlagen. Gefördert werden beispielsweise Wärmepumpen inklusive Umfeldmaßnahmen, Anschlüsse an Wärme- und Quartiersnetze sowie Hausanschlussleitungen. Auch Machbarkeitsuntersuchungen und Fachplanungen für nachbarschaftliche Wärmelösungen zählen zu den förderfähigen Maßnahmen. Ziel ist es, den Energiebedarf zu senken, die Effizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien in Hamburg zu erhöhen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn über das digitale eAntragsportal, die Ausführung durch in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe sowie die Einhaltung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (§ 17) und der ESG-Ausschlussliste. Bewertet werden insbesondere das CO₂-Einsparpotenzial, der Einsatz erneuerbarer Energien und die Effizienzsteigerung im Gebäudebestand oder Quartier.

Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, wobei der Bewilligungsbescheid vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen vorliegen muss. Mit dem digitalen Formular müssen neben dem Antragsdokument auch Vollmachten bei mehreren Eigentümer:innen und ein späterer Verwendungsnachweis eingereicht werden. Investitionskosten für Wärmepumpen und Netzanschlüsse, Ausbau von Gebäudenetzen sowie Kosten für Fachplanungen gelten als förderfähig. Zuständig ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), die als zentrale Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg Zuschüsse und Darlehen für Klimaschutz, Umwelt- und Gebäudesanierung bereitstellt. Als digitale Schnittstelle bietet sie eine umfassende Beratung sowie das eAntragsportal, um einen reibungslosen Ablauf von Antrag bis Abrechnung zu gewährleisten.

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