Hamburger Heizungsförderung
Zuschüsse für erneuerbare Energien und Modernisierung von Heizungsanlagen in Hamburg, u.a. für Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und Wärmenetze. Max. 500.000 EUR.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser in Gebäuden sowie Modernisierung und Ausbau von Wärmeverteilnetzen in Hamburg.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Solarthermieanlagen und Monitoring
- Investitionskosten für Heizungsaustausch in Kombination mit Solarthermie
- Investitionskosten für Biomasseheizungen
- Investitionskosten für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen
- Investitionskosten für Erschließung tiefer und oberflächennaher Geothermie
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung
- Austausch von Anlagen mit Inbetriebnahme vor weniger als 10 Jahren
- Maßnahmen, die bereits nach KWKG oder EEG gefördert wurden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort der Maßnahme in Hamburg
- Eigentum oder dingliche Verfügungsberechtigung am geförderten Objekt
- Anlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragstellung über das eAntragsportal
- Verwendungsnachweis inklusive Anlage Sachbericht
- Kostenvoranschläge und technische Unterlagen
- Nachweis der fachgerechten Installation durch Handwerksbetrieb
- Nachweis der Eigentums- oder Nutzungsberechtigung
Beschreibung
Die Hamburger Heizungsförderung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie Stiftungen mit Vorhaben im Stadtgebiet Hamburg. Das Programm gewährt als Zuschuss finanzielle Unterstützung für den Ausbau und die Modernisierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden insbesondere Solarthermie, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen sowie die Erschließung oberflächen- und tiefengeothermischer Quellen. Weiterhin werden Investitionen in Wärmeverteilnetze, Wärmespeicher und die Mehrfachnutzung von Flächen zur Wärmegewinnung bezuschusst. Pro Einzelvorhaben können bis zu 500.000 EUR beantragt werden. Anträge sind fortlaufend möglich und müssen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden, wobei die geförderten Anlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen und eine dingliche Verfügungsberechtigung am Objekt nachzuweisen ist.
Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Investitionskosten für Solarthermieanlagen inklusive Monitoring, den Austausch fossiler Heizsysteme in Kombination mit Solarthermie, Biomassekessel, Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen sowie Erschließungstiefen bis 400 m Tiefe. Ergänzend sind Kosten für den Aufbau oder die Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, den Neubau von Wärmespeichern ab 4 m³ Volumen und innovative Flächennutzungen förderfähig. Ausgeschlossen bleiben Anlagen zur Prozesswärme, der Ersatz von Heizsystemen mit Inbetriebnahme vor weniger als zehn Jahren sowie bereits nach KWKG oder EEG geförderte Maßnahmen. Für die Antragstellung über das eAntragsportal der IFB Hamburg sind Kostenvoranschläge, technische Unterlagen, der Nachweis fachgerechter Installation durch ein zugelassenes Handwerksunternehmen sowie ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht einzureichen.