Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Hamburger Spielräume
Gemeinschaftsfonds der BürgerStiftung Hamburg zur Förderung offener Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg. Zweimal jährlich können gemeinnützige Träger Anträge stellen (Frühjahr/Sommer).
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds unterstützt Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg, die Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinschaftliche Erlebnisse bieten. Gefördert werden u. a. Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Kurzreisen, Angebote in der Natur und Alltagsbildung, insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Honorare
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schulische Ganztagsangebote
- Angebote in Kindertageseinrichtungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hamburg
- Gemeinnützige Einrichtung
- Angebot für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid oder Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kontoverbindung
Bewertungskriterien
- Partizipativer pädagogischer Ansatz
- Bedarf in sozial benachteiligten Quartieren
- Offenheit und Mitgestaltungsmöglichkeiten
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds Hamburger Spielräume der BürgerStiftung Hamburg fördert seit 2020 Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten der Hansestadt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Räume für Spiel, Begegnung und gemeinschaftliche Erlebnisse zu eröffnen. Gefördert werden u. a. Freizeit- und Kulturangebote, Kreativ-Workshops, Naturerlebnisse, Ausflüge sowie mehrtägige Kurzreisen. Projekte zeichnen sich durch partizipative pädagogische Ansätze aus und ermöglichen jungen Menschen, ihre Ideen einzubringen sowie Selbstwirksamkeit zu erfahren. Mit diesem gemeinnützigen Programm werden gerade kleinere Träger unterstützt, die benachteiligte Zielgruppen und Familien erreichen und durch niedrigschwellige Angebote Teilhabechancen sowie soziale Kompetenzen stärken.
Förderberechtigt sind in Hamburg ansässige gemeinnützige Organisationen, Vereine oder Initiativen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Einzureichen sind eine kurze Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Kontoverbindung. Finanzielle Zuwendungen erfolgen als Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für Tages- und Ferienaktivitäten oder bis zu 3.500 Euro für Maßnahmen mit Übernachtungen; einmal jährlich können pro Träger Anträge für zwei Förderrunden (ab 04.02.2025 und ab 01.07.2025) gestellt werden. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Bedarf in benachteiligten Quartieren, Offenheit sowie Mitgestaltungsmöglichkeiten. Weitere Details zur Antragstellung sind im Leitfaden und in der Ausschreibung 2025 der BürgerStiftung Hamburg zu finden.
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