Handlungsfeld Quartier und Nachbarschaft stärken
Bundesweite Förderung von Projekten zur Stärkung des solidarischen Miteinanders in Quartieren. Digitale Antragstellung vom 21.05.2026 bis 01.07.2026. Modularer Aufbau ermöglicht Bedarfsermittlung, Konzeptentwicklung und Umsetzung sowie Verlängerung bis zu 5 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von sozialräumlichen Projekten in Quartieren, die das bürgerschaftliche Engagement aktivieren, Menschen unterschiedlichen Alters und Hintergrunds zusammenbringen und nachhaltige Strukturen für ein inklusives, lebendiges Zusammenleben schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Konzeptentwicklung und Bedarfsermittlung
- Bürger:innenbeteiligungsmaßnahmen
- Netzwerk- und Kooperationsaufbau
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Existenzgründer/innen
- Stiftungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positive Organisationsprüfung bis 24.06.2026
- Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Nachweis eines gemeinsamen Satzungszwecks mit der Stiftung
- Eintragung im Vereins-/Handelsregister
- Digitale Antragstellung über das Förderportal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bedarfsermittlungsbericht
- Konzeptbeschreibung
- Maßnahmenplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Registerauszug
- Stellungnahme der Kommune
Bewertungskriterien
- Echte Partizipation
- Bedarfsorientierung
- Zielgruppenvielfalt
- Nachhaltigkeit der Ergebnisse
- Solide Finanzplanung
Beschreibung
Im Handlungsfeld „Quartier und Nachbarschaft stärken“ fördert die Stiftung Deutsches Hilfswerk bundesweit sozialräumliche Projekte, die das solidarische Miteinander im Quartier beleben. Der modulare Aufbau ermöglicht eine abgestufte Förderung von der Bedarfsermittlung über die Konzeptentwicklung bis hin zur Umsetzung – mit der Option einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre. Im Fokus steht die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements: Bewohner:innen unterschiedlicher Altersgruppen und sozialer wie kultureller Hintergründe werden von Anfang an in alle Phasen eingebunden. So entstehen lokal verankerte Netzwerke, die nachhaltige Strukturen für ein inklusives und lebendiges Zusammenleben schaffen. Digitale Anträge können im Förderportal zwischen dem 21. Mai und 1. Juli 2026 eingereicht werden, ein positiver Organisationscheck bis 24. Juni 2026 ist Voraussetzung für die Antragstellung. Der frühestmögliche Projektstart ist der 1. Dezember 2026.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die einen gemeinsamen Satzungszweck mit der Stiftung nachweisen, im Vereins- oder Handelsregister eingetragen sind und die erforderlichen Unterlagen – darunter Freistellungsbescheid, Registerauszug, Bedarfsermittlungsbericht, Konzeptbeschreibung, Maßnahmenplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan – digital übermitteln. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, zu denen Personalkosten, Sachmittel, Konzeptentwicklung, Bürger:innenbeteiligungsmaßnahmen sowie Netzwerkaufbau gehören. Wesentliche Bewertungskriterien sind echte Partizipation, Bedarfsorientierung, Zielgruppenvielfalt, Nachhaltigkeit der Ergebnisse und eine solide Finanzplanung. Dieses Programm bietet eine einmalige Chance, Quartiere zukunftsfähig zu gestalten und Gemeinschaft vor Ort dauerhaft zu stärken.
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