Zuschuss

Handwerkerbonus

Förderung von Arbeitsleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung privat genutzter Wohnbereiche in Wien mit 20 % Förderquote bis zu 2.000 € (2024) bzw. 1.500 € (2025). Antrag möglich ab 15.07.2024 bis 28.02.2026.

Wohnungsbau & Modernisierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07. - 28.02.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 20%
Projektstart ab: 01.03.2024

Förderziel

Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich sowie Belebung der Baukonjunktur und Stärkung von KMU.

Förderfähige Ausgaben

  • Arbeitsleistungen für Renovierung
  • Arbeitsleistungen für Modernisierung
  • Arbeitsleistungen für Erhaltung und Erweiterung des Wohnbereichs

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Materialkosten
  • Fahrtkosten
  • Entsorgungskosten
  • Planungs- und Beratungskosten
  • Skonti und Rabatte
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Österreich
  • Leistungszeitraum 01.03.2024–31.12.2025
  • Reine Arbeitsleistung auf der Rechnung separat ausgewiesen
  • Ausführung durch gewerbeberechtigtes Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Nachweis der Zahlung der Rechnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnung mit separat ausgewiesener Arbeitsleistung
  2. Nachweis der Zahlung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
  3. Lichtbildausweis oder ID Austria

Beschreibung

Der Handwerkerbonus in Wien unterstützt Privatpersonen bei der Beauftragung von Arbeitsleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Wohnbereich. Gefördert werden nur die reinen Arbeitskosten, die auf der Schluss- oder Teilrechnung separat ausgewiesen sind. Dabei zählt ein breites Spektrum handwerklicher Tätigkeiten zu den förderfähigen Leistungen – von Dach- und Fassadenarbeiten über Fenster- und Bodenbelags­er­neuerungen bis hin zu Elektro-, Sanitär- oder Tischlerarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im Zeitraum 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 durch ein in Österreich gewerberechtlich befugtes Unternehmen ausgeführt und auf der Rechnung dokumentiert werden. Für das Jahr 2024 beträgt die maximale Förderquote 20 % der Arbeitskosten, höchstens jedoch 2 000 €, für 2025 entsprechend bis zu 1 500 € pro Person und Wohneinheit.

Anträge können ab 15. Juli 2024 bis spätestens 28. Februar 2026 elektronisch eingereicht werden. Neben der Rechnung muss ein Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg oder Kontoauszug) vorgelegt werden. Die Identitätsprüfung erfolgt bequem per ID Austria oder durch Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzliche Unterlagen sind ein Lichtbildausweis und die gegebenenfalls anteilige Kostenabrechnung bei Eigentümergemeinschaften. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss auf das angegebene SEPA-Konto. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Baukonjunktur zu beleben, die Sanierungsquote zu erhöhen und KMU in der Baubranche zu stärken – gleichzeitig profitieren Förderwerber:innen von einer Entlastung bei handwerklichen Wohnraummodernisierungen.

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