Zuschuss

Handwerkerhilfe – Fritz Bender-Stiftung

Finanzielle Hilfen für bedürftige Handwerker des Bau- und Baunebengewerbes und deren Familien bei Erkrankungen oder berufsbedingten Unfällen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Fritz Bender Stiftung vergibt im Rahmen ihrer Satzung finanzielle Mittel an Handwerker des Bau- und Baunebengewerbes und deren Familien, die nach § 53 AO als bedürftig gelten, um Notlagen infolge von Erkrankungen oder berufsbedingten Unfällen abzumildern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines berufsbedingten Unfalls oder einer Erkrankung durch ärztliches Attest
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Nachweis der Bedürftigkeit gemäß § 53 AO (Sozialleistungsbescheid oder Nachweise zu Einkommen und Vermögen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (PDF)
  2. Ärztliches Attest/Atteste
  3. Nachweise zu Einkommen und Vermögen
  4. Sozialleistungsbescheid (falls vorhanden)
  5. Mittelverwendungsnachweis
  6. ggf. Sozialgutachten oder Stellungnahme eines sozialen Dienstes

Bewertungskriterien

  • Bedürftigkeit des Antragstellers
  • Nachweis der Erkrankung oder Unfallfolgen
  • Zweckentsprechende Verwendung der Mittel

Beschreibung

Die Fritz Bender-Stiftung stellt bedürftigen Handwerker:innen des Bau- und Baunebengewerbes sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige finanzielle Zuschüsse zur Verfügung, um Notlagen infolge von Erkrankungen oder berufsbedingten Unfällen abzumildern. Anspruchsberechtigt sind Personen, die im Sinne des § 53 AO als hilfebedürftig gelten und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die kontinuierlich abrufbaren Mittel zielen darauf ab, betroffene Familien in Krisensituationen zu entlasten und die weitere Ausübung handwerklicher Tätigkeiten zu sichern. Die Stiftung orientiert sich dabei an ihrem satzungsgemäßen Auftrag, den Geist des Stifters Fritz Bender fortzuführen und gemeinnützige Hilfe schnell und unbürokratisch zu leisten.

Zur Antragstellung ist ein standardisiertes Formular einzureichen, begleitet von einem ärztlichen Attest oder sonstigen Bescheinigungen zum Unfall- oder Krankheitsnachweis sowie Nachweisen zu Einkommen und Vermögen oder einem aktuellen Sozialleistungsbescheid. Ergänzend kann ein Sozialgutachten oder eine Stellungnahme eines sozialen Dienstes eingereicht werden, um die Dringlichkeit der Hilfsmaßnahme zu unterstreichen. Die Verteilung der Mittel richtet sich nach prüfbaren Kriterien wie dem Grad der Bedürftigkeit, der Zweckbindung der beantragten Leistung und der medizinischen Situation. Ein abschließender Verwendungsnachweis ist verpflichtend, um eine zweckgemäße Einsatzkontrolle zu gewährleisten. Anträge können jederzeit schriftlich an den Stiftungssitz gerichtet werden, wodurch flexibel auf akute Schicksalsschläge reagiert und zügige Unterstützung geleistet wird.

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