Zuschuss

Harmonisierung der Elterntarife für 3-jährige Kinder (3-jährigen-Förderung)

Das Land Vorarlberg unterstützt 3-jährige Kinder in Kleinkindgruppen, Kinderspielgruppen, privaten Kindergartengruppen und bei Tageseltern mit einem einheitlichen Tarif bis zu 25 Wochenstunden. Gültig für das Betreuungsjahr 2025/26 (08.09.2025–13.09.2026).

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.09. - 13.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Projektstart ab: 08.09.2025

Förderziel

Ziel ist die Harmonisierung und Stabilisierung der Betreuungskosten für 3-jährige Kinder in den genannten Betreuungsformen durch einen einheitlichen Normaltarif, um familienfreundliche und gerechte Beiträge sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind muss am 31.08. des Betreuungsjahres 3 Jahre alt sein
  • Betreuung in privater Kleinkindgruppe, Kinderspielgruppe, Kindergartengruppe oder bei Tageseltern
  • Tarif der Einrichtung darf nicht unter dem festgelegten Normaltarif liegen
  • Mindestbetreuungszeit: – Kinderspielgruppen/Tageseltern mind. 4 Wochenstunden – private Kindergartengruppen/Kleinkindgruppen mind. 10 Wochenstunden
  • Bedarfsbestätigung bzw. Standortbestätigung der Gemeinde bei privaten Rechtsträgern bzw. Tageseltern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Monatsübersicht des jeweiligen Halbjahres
  2. auf Anfrage: Kinderlisten

Beschreibung

In Vorarlberg unterstützt das Land ab dem Betreuungsjahr 2025/26 3-jährige Kinder mit einem pauschalen Zuschuss für bis zu 25 Wochenstunden in Kleinkindgruppen, Kinderspielgruppen, privaten Kindergartengruppen und bei Tageseltern. Diese Harmonisierung des Elterntarifs soll familienfreundliche und faire Betreuungsbeiträge sicherstellen, indem ein flächendeckender Normaltarif von € 46,00 monatlich zur Anwendung kommt. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können von dieser Fördermaßnahme profitieren, sofern die Betreuung gemäß den landesweit festgelegten Rahmenbedingungen erfolgt. Die Maßnahme fällt sowohl in die Bereiche Kinder und Jugendliche als auch Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung und leistet einen Beitrag zur Entlastung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Voraussetzung für den Zuschuss ist das vollendete dritte Lebensjahr zum Stichtag 31. August des jeweiligen Betreuungsjahres sowie eine Mindestbetreuungsdauer von vier Stunden wöchentlich bei Kinderspielgruppen und Tageseltern bzw. zehn Stunden bei Kleinkind- und Kindergartengruppen. Der Tarif der Betreuungseinrichtung darf den Normaltarif nicht unterschreiten. Für private Rechtsträger:innen und Tageseltern ist eine Bedarfs- beziehungsweise Standortbestätigung der jeweiligen Gemeinde erforderlich. Abrechnungen sind in zwei Halbjahreszeiträumen bis spätestens 15. März und 15. September einzureichen, die vollständigen Unterlagen spätestens bis 10. Jänner des Folgejahres. Neben der Monatsübersicht des jeweiligen Halbjahres können auf Anfrage Kinderlisten verlangt werden. Damit wird eine transparente, gerechte und familienfreundliche Beitragsstruktur gewährleistet.

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