Zuschuss

Hauptstadtkulturfonds

Der Hauptstadtkulturfonds fördert kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Anträge sind zweimal jährlich möglich, nächste Frist voraussichtlich am 01.10.2026 um 14:00 Uhr.

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 01.10.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin

Förderziel

Ziel des Fonds ist es, Berlin als lebendigen Kulturstandort zu stärken, indem bedeutsame kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veranstaltungen aus nahezu allen künstlerischen Sparten mit nationaler und internationaler Ausstrahlung gefördert werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Berlin
  • Projekt findet in Berlin statt
  • Nationale oder internationale Relevanz
  • Projekt aus künstlerischer oder kultureller Sparte

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität
  • Nationale und internationale Ausstrahlung
  • Relevanz für den Kulturstandort Berlin

Beschreibung

Der Hauptstadtkulturfonds unterstützt einmalige kulturelle Projekte und Veranstaltungen in Berlin, die überregional und international wahrnehmbar sind. Als Zuschussinstrument der Senatsverwaltung für Kultur und Europa richtet sich der Fonds an kreative Vorhaben aus nahezu allen künstlerischen Sparten – von Bildender Kunst über Darstellende Künste, Film, Literatur und Medienkunst bis hin zu Musik und interdisziplinären Formaten. Mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 15 Millionen Euro stärkt der Fonds die Hauptstadt als dynamischen Kulturort und setzt dabei auf Exzellenz, Vielfalt und eine nachhaltige Wirkung. Die unabhängige Jury bewertet die eingereichten Konzepte nach künstlerischer Qualität, nationaler und internationaler Ausstrahlung sowie ihrem Beitrag zum kulturellen Profil Berlins.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, sofern Sitz oder Tätigkeit in Berlin bestehen und das Vorhaben im Stadtgebiet realisiert wird. Die Projekte müssen eine nationale beziehungsweise internationale Relevanz aufweisen und einer kulturellen oder künstlerischen Sparte zuzuordnen sein. Interessierte Künstler:innen, Kulturschaffende, Veranstalter:innen, Vereine und Initiativen können ihre Anträge bis zum 1. Oktober 2026, 14:00 Uhr einreichen. Dieser Termin ist einer von zwei jährlichen Fristen, die eine flexible Projektplanung ermöglichen. Eine sorgfältige Darstellung des Vorhabens und eine klare Begründung des Mehrwerts für den Kulturstandort sind entscheidend für die Förderentscheidung. Nach der Jurysitzung informiert die Geschäftsstelle der Senatsverwaltung für Kultur und Europa über Zusagen und anschließende nächste Schritte bei Reporting und Abrechnung.

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