Zuschuss

Hauptstadtkulturfonds

Der Hauptstadtkulturfonds fördert innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen in Berlin mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Antragsfristen in der Regel Mitte April und Anfang Oktober.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Projektstart ab: 01.01.2026

Förderziel

Das Land Berlin fördert bedeutsame innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Zeitgeschichte sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben mit nationaler und internationaler Relevanz.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt weist nationale und internationale Relevanz auf
  • Präsentation des Projekts in Berlin (mindestens 4 Aufführungen/Veranstaltungen sowie spartenübliche Eröffnung)
  • Für Theater-, Tanz- und Musikprojekte: bereits einmal mit öffentlichen Mitteln gefördert worden
  • Entwicklung eines Konzepts für Barrierefreiheit
  • Nicht immatrikuliert zum Zeitpunkt der Förderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kopie des Personalausweises oder Meldebestätigung (nicht erforderlich für Einrichtungen mit Sitz in Berlin)

Beschreibung

Der Hauptstadtkulturfonds unterstützt innovative kulturelle Einzelprojekte und Veranstaltungen in Berlin, die nationale und internationale Ausstrahlung besitzen. Gefördert werden Vorhaben aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Zeitgeschichte sowie inter- und transdisziplinäre Formate. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – von Künstler:innen und Kulturschaffenden über Unternehmen bis hin zu Interessenverbänden oder sonstigen Vereinen –, die in der Hauptstadt kreative Inhalte planen und realisieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Art und Umfang des Projekts richtet.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Präsentation des Vorhabens in Berlin mit mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen inklusive spartenüblicher Eröffnung, ein Konzept zur Barrierefreiheit sowie der Nachweis nationaler und internationaler Relevanz. Für Theater-, Tanz- und Musikprojekte ist eine frühere öffentliche Förderung erforderlich, und Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Zuwendung nicht immatrikuliert sein. Zur Einreichung über das Online-Antragsportal werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebestätigung (für Berliner Einrichtungen nicht erforderlich) benötigt. Die Antragsfristen liegen in der Regel Mitte April und Anfang Oktober, der Projektstart kann ab dem 1. Januar 2026 erfolgen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa entscheidet auf Basis einer Juryempfehlung.

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