Hausarztaktionsprogramm - Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzte
Förderung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gemeinden Nordrhein-Westfalens durch Zuschüsse für Niederlassung, Anstellung, Lehrpraxen, Qualifizierungsjahr, Quereinstieg und Zusatzqualifikationen.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, die aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft von Unterversorgung bedroht sind.
Förderfähige Ausgaben
- Zuschuss zur Niederlassung (bis zu 60.000 €)
- Zuschuss zur Anstellung angestellter Ärztinnen und Ärzte (bis zu 60.000 €)
- Zuschuss zur Errichtung von Lehrpraxen (bis zu 10.000 €)
- Monatliche Zuschüsse für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten (500 € pro Monat)
- Monatliche Zuschüsse für Qualifizierungsjahr und Quereinstieg (500 € pro Monat)
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort liegt in einem Fördergebiet gemäß Anlage 1 oder Anlage 2
- Vertragsärztliche Zulassung oder Anstellung darf noch nicht begonnen haben
- Schriftliche Selbstverpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit im Fördergebiet für 5 bzw. 10 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie
- Anlage 1: Fördergebiete (Gefährdungsliste)
- Anlage 2: Fördergebiete (mittelfristige Gefährdungsliste)
- Anlage 3–9: Antragformulare für die einzelnen Maßnahmen
- Verwendungsnachweis (Anlagen 10–11)
- Selbstverpflichtung (Anlage 12)
Beschreibung
Das Hausarztaktionsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen fördert gezielt die wohnortnahe hausärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gemeinden. Privatpersonen und Unternehmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen, um neue hausärztliche Hauptbetriebsstätten zu gründen oder bestehende Praxen zu übernehmen. Auch die Errichtung von Lehrpraxen wird einmalig mit bis zu 10 000 € unterstützt. Weiterbildungsassistent:innen erhalten monatlich 500 € während der Praxisphase, ebenso Fachärzt:innen im Qualifizierungsjahr oder im Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Nicht-ärztliches Praxispersonal profitiert von Zuschüssen für zusätzliche Qualifikationen in Höhe von bis zu 1 000 €. Fördergebiete sind in zwei Stufen definiert: Gemeinden mit akuter Gefährdung – Zuschüsse bis zu 60 000 € für Niederlassung oder Anstellung – und Gemeinden mit mittelfristiger Gefährdung – bis zu 30 000 €. Ziel der Maßnahme ist, drohende Unterversorgung aufgrund der demografischen Entwicklung der Hausärzt:innenschaft entgegenzuwirken.
Die Antragsstellung ist ab dem 1. Januar 2026 online möglich, die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Voraussetzung ist ein Förderstandort in einem ausgewiesenen Gebiet, der Nachweis, dass Niederlassung oder Anstellung noch nicht begonnen wurden, sowie eine schriftliche Selbstverpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit für fünf bzw. zehn Jahre. Projektdauer und maximale Laufzeit variieren zwischen 12 und 24 Monaten. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen für Praxisübernahme, Personalkosten und Ausbildungsmaßnahmen. Benötigt werden neben der Förderrichtlinie die Anlagen 1–2 zu den Fördergebieten, die jeweiligen Antragformulare (Anlagen 3–9) sowie Verwendungsnachweise und die Selbstverpflichtung (Anlage 12). Die regionale Abwicklung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung, die Einzelheiten zum Online-Verfahren und zur Antragseinreichung im Portal „Nordrhein-Westfalen fördert“ bereitstellt.
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