Heilbehandlung
Förderung Heilbehandlung für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich: Hippotherapie, Gehörlosenambulanz, ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie Konduktive Mehrfachtherapie. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Heilbehandlungen für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich, um therapeutische Leistungen wie Hippotherapie, Gehörlosenambulanz, ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie Konduktive Mehrfachtherapie zugänglich zu machen.
Förderfähige Ausgaben
- Hippotherapie
- Gehörlosenambulanz
- Krankenbehandlung ambulant und stationär
- Konduktive Mehrfachtherapie
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Trägerorganisation gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz
- Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
- UnionsbürgerInnen, gleichgestellte Staatsangehörige oder InhaberInnen eines Daueraufenthaltstitels
- Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
- Ärztliches Attest zum Nachweis der Beeinträchtigung
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge, Sparbücher)
Beschreibung
Die Fördermaßnahme zur Heilbehandlung im Bereich Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales des Landes Oberösterreich richtet sich auf die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Trägerorganisationen erhalten Zuschüsse für Hippotherapie, Leistungen der Gehörlosenambulanz, Krankenbehandlungen ambulant und stationär sowie Konduktive Mehrfachtherapie. Mit dem Programm, das seit dem 05.11.2013 ohne zeitliche Begrenzung fortlaufend offensteht, sollen qualitativ hochwertige Therapien barrierefrei zugänglich gemacht und die soziale Integration langfristig gestärkt werden. Die Einbindung von Expert:innen und qualifizierten Therapeut:innen gewährleistet eine fachgerechte Leistungserbringung nach den Rahmenrichtlinien des Oö. Chancengleichheitsgesetzes.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, deren Leistungsangebot von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz anerkannt ist. Adressat:innen der Förderung sind Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des § 2, die als Unionsbürger:innen, gleichgestellte Staatsangehörige oder Inhaber:innen eines Daueraufenthaltstitels ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und keinen Anspruch auf vergleichbare Leistungen anderer Kostenträger besitzen. Für die Antragstellung sind Nachweise über rechtmäßigen Daueraufenthalt, ein ärztliches Attest zum Nachweis der Beeinträchtigung, Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher) beizulegen. Die Einreichung erfolgt direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder bei der Abteilung Soziales der Oö. Landesregierung. Diese nachhaltige Förderung bietet eine verlässliche finanzielle Unterstützung für non-profit Träger im therapeutischen Bereich und schafft einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Gesundheitsversorgung von Personen mit besonderen Bedarfen.