Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen
Förderung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Das Land verdoppelt regionale Spenden und kommunale Eigenmittel (1 € + 1 €) und übernimmt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 € pro Projekt. Laufende Anträge möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm ermöglicht Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an lokal und regional prägenden Projekten und Initiativen, die Traditionen, Geschichte, kulturelle Aspekte, Bauwerke, Orte in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmittel und Produkte in den Fokus rücken und so die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Druck- und Veröffentlichungskosten
- Raummieten und Technik
- Fremdleistungen (Honorar, Lektorat, Moderation)
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebs- und Personalausgaben
- Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Gesamtausgaben zwischen 5.000 € und 100.000 €
- Eigenanteil von mindestens 10 % durch die Kommune und weitere 40 % durch Spenden oder bürgerschaftliches Engagement
- Anteilsfinanzierung: Land übernimmt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Durchführung des Projekts in Nordrhein-Westfalen
- Mit Zustimmung des Ministeriums können auch interkommunale Vorhaben gefördert werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Spenden und Eigenanteil
- Einverständniserklärung des Eigentümers (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Identitätsstiftender Charakter des Projekts
- Bürgerschaftliches Engagement
- Regionale Relevanz
- Finanzierungsnachhaltigkeit
- Innovationsgehalt in der Präsentation von Heimatbezug
Beschreibung
Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen unterstützt Städte, Kreise und Gemeinden im Land dabei, lokal und regional prägende Projekte zu realisieren, die Traditionen, Geschichte, kulturelle Aspekte, Bauwerke, Naturorte sowie Nahrungsmittel und Produkte in den Mittelpunkt rücken. Das Land verdoppelt dabei jede eingeworbene Spende und jeden kommunalen Eigenmittel-Euro (1 € + 1 €) und übernimmt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Fördersumme von maximal 50.000 € pro Projekt. Der Förderzeitraum kann bis zu 36 Monate betragen, Anträge werden laufend entgegengenommen. Förderfähig sind unter anderem Materialkosten, Druck- und Veröffentlichungskosten, Raummieten sowie Technik, Fremdleistungen wie Honorar, Lektorat und Moderation sowie Öffentlichkeitsarbeit. Nicht gefördert werden laufende Betriebs- und Personalausgaben oder Vorhaben, die der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben dienen.
Kommunen müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % beisteuern, weitere 40 % sind durch Spenden oder bürgerschaftliches Engagement zu erbringen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projekts liegen zwischen 5.000 € und 100.000 €. Interkommunale Vorhaben sind mit Zustimmung des Ministeriums ebenfalls möglich. Die Bewertung orientiert sich an der identitätsstiftenden Wirkung, am Demonstrationscharakter bürgerschaftlichen Engagements, an der regionalen Relevanz, an der Nachhaltigkeit der Finanzierung sowie am Innovationsgehalt der Präsentation des Heimatbezugs. Zur Antragstellung genügen eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise über Spenden und Eigenanteil sowie gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Eigentümer:innen. Die Möglichkeit, Mittel an Dritte weiterzureichen, bietet zusätzlichen Spielraum für gemeinschaftlich getragene Initiativen, die das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort nachhaltig stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.