Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen
Der Heimat-Scheck unterstützt Vereine, Initiativen und Organisationen in Nordrhein-Westfalen bei Maßnahmen zu Heimat und Heimatgeschichte mit einem Zuschuss von 2.000 € je Maßnahme. Laufende Antragsstellung möglich (für das laufende Jahr bis 31. Oktober).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von lokalen und regionalen Projekten und Initiativen zur Stärkung der Heimat und der Gemeinschaft durch Zuschüsse in Höhe von 2.000 € je Maßnahme, insbesondere für Publikationen, Ausstellungen, Veranstaltungen und Informationsangebote.
Förderfähige Ausgaben
- Publikationen
- Veranstaltungen
- Ausstellungen
- Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar
- Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vereinstypische Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen
- Vereinsfeiern und -fahrten
- Reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen
- Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben in Nordrhein-Westfalen und Abschluss bis 31. Dezember des Haushaltsjahres
- Mindestens 2.000 € förderfähige Ausgaben
- Projekt muss öffentlich zugänglich sein
- Keine andere öffentliche Förderung desselben Vorhabens
- Je Empfänger nur ein Heimat-Scheck pro Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag über Heimat-Förderportal
- Kurze Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung/Kostenvoranschlag
- Einverständniserklärung des Eigentümers bei fremdem Grundbesitz
Bewertungskriterien
- Bezug zur lokalen/regionalen Identität
- Öffentliche Zugänglichkeit
- Innovationsgehalt
- Ehrenamtliche Beteiligung
Beschreibung
Heimat-Scheck Nordrhein-Westfalen fördert mit jährlich bis zu 1 000 Zuwendungen à 2 000 € lokale und regionale Projekte, die die Identität und das Gemeinschaftsgefühl im Land stärken. Förderberechtigt sind Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Vorhaben im Themenfeld Kultur, Medien & Heimatgeschichte, etwa Publikationen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Präsentationstechnik, Entwicklung neuer Darstellungsformen sowie Wegweiser und Informationstafeln. Das Programm ermöglicht eine 100 %-Förderung (Förderart: Zuschuss) und erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Eine erneute Antragsstellung ist jährlich möglich, Projekte müssen bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen werden.
Für die Gewährung gelten folgende Voraussetzungen: Umsetzung im Land NRW, öffentlich zugängliche Angebote, mindestens 2 000 € förderfähige Ausgaben, keine parallele öffentliche Finanzierung desselben Vorhabens und nur eine Förderung pro Empfänger:in im Kalenderjahr. Kriterien wie Bezug zur lokalen oder regionalen Identität, Innovationsgehalt und ehrenamtliche Beteiligung fließen in die Auswahl ein. Nicht förderfähig sind vereinstypische Ausstattungen (Sport-, Musik- oder Karnevalsvereine), Vereinsfeiern und ‑fahrten, reine Sanierungen von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie Anschaffungen von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten. Benötigte Unterlagen umfassen den Online-Antrag über das Heimat-Förderportal, eine kurze Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung oder Kostenvoranschlag sowie gegebenenfalls eine Eigentümer:innen-Einverständniserklärung. Anträge werden laufend entgegengenommen, spätestens bis zum 31. Oktober des Förderjahres. Interessent:innen erhalten fachkundige Unterstützung bei den zuständigen Bezirksregierungen.
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