Zuschuss

Heimat-Zeugnis

Förderung für Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen zur Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Medien Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und private oder gemeinnützige Organisationen bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie identitätsstiftender Besonderheiten. Gefördert werden Vorhaben mit herausragenden Konzepten und innovativen Methoden, die generationsübergreifend erlebbar machen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Projekts in Nordrhein-Westfalen
  • Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler oder regionaler Geschichte, Traditionen oder Besonderheiten in herausragender Weise
  • Einbeziehung des Präsentationsorts und ggf. Inszenierung historischer Gebäude, Museen, Plätze oder Orte

Beschreibung

Heimat-Zeugnis fördert Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte. Ziel sind herausragende Konzepte, die Traditionen und identitätsstiftende Besonderheiten generationsübergreifend erlebbar machen. Gefördert werden Projekte, die mit innovativen Methoden historische Orte, Museen, Plätze oder Gebäude in Szene setzen und Besucher:innen auf spannende Weise in die Vergangenheit eintauchen lassen. Die Einrichtung legt besonderen Wert auf die pädagogische und kulturelle Vermittlung, sodass Geschichte nicht nur dokumentiert, sondern erlebbar wird. Mit dem Zuschuss werden etwa multimediale Inszenierungen, interaktive Ausstellungen oder partizipative Formate unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bürger:innenbildung leisten.

Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster oder Detmold. Voraussetzung ist die Durchführung des Vorhabens innerhalb Nordrhein-Westfalens und die öffentliche Zugänglichkeit der historischen Präsentationsorte. Antragsberechtigt sind Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen. Ein ausgefeiltes Gesamtkonzept und eine enge Verzahnung von Inhalt, Ort und Darstellung sind entscheidend für die Förderwürdigkeit. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten können Projekte flexibel geplant und umgesetzt werden. Die Gesamtfördersumme richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung des Projekts. Interessierte Institutionen erhalten ausführliche Informationen zu den Förderrichtlinien und dem Online-Antrag auf den Portalen der Landesregierung. So lässt sich lokales Kulturerbe wirkungsvoll ins öffentliche Bewusstsein heben und zur lebendigen Entdeckungsreise für alle Generationen machen.

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