Zuschuss

Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Förderrichtlinie – HDRFöR)

Der Freistaat Bayern fördert innovative digitale Heimatprojekte, die die regionale Identität stärken und die räumliche Entwicklung in Bayern positiv beeinflussen. Zuschüsse bis zu 300.000 € pro Vorhaben, Förderquote zwischen 50 % und 90 %. Projekte müssen in Bayern realisiert werden und führen zu digitaler Teilhabe sowie Attraktivitätssteigerung.

Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur Regionalförderung Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis 300.000 € je Vorhaben
Förderquote: 50% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt die Durchführung innovativer Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns wirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Ziel ist die Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen, Förderung digitaler Teilhabe und interkommunaler Kooperationen sowie Erhaltung der Daseinsvorsorge.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Fahrten und Übernachtungen
  • Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Externe Beratungs- und Dienstleistungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss innovativ sein
  • Fachübergreifender Ansatz
  • Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung
  • Übereinstimmung mit Landesentwicklungsprogramm Bayern und einschlägigen Regionalplänen
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Antragsformular
  3. Finanzierungsplan
  4. Evaluationsplan
  5. Subventionserklärung

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter
  • Fachübergreifender Ansatz
  • Schwerpunkt Digitalisierung
  • Ausrichtung an Landesentwicklungsprogramm und Regionalplänen
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Freistaats Bayern unterstützt digitale Heimatprojekte in Bayern, die durch innovative Ansätze und fachübergreifende Konzepte die regionale Identität nachhaltig stärken. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Digitalisierung sowie Smart Cities & Regionen. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 300.000 € pro Projekt, mit einer Förderquote zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigte sind bayerische Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen, steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie weitere kommunal verankerte Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts. Ziel ist es, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern, die digitale Teilhabe auszubauen, interkommunale Kooperationen zu fördern und die Daseinsvorsorge zu erhalten.

Eine Bewilligung setzt voraus, dass das Projekt innovativ ist, einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung besitzt und mit den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern sowie einschlägigen Regionalplänen übereinstimmt. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Fahrten und Übernachtungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter sowie sonstige Leistungen Dritter. Antragstellende müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nachweisen; Kommunen benötigen einen Mindestumfang von 25.000 € und sonstige Träger von 10.000 €. Zur Antragstellung werden eine Projektskizze, das Antragsformular, ein Finanzierungsplan, ein Evaluationsplan sowie eine Subventionserklärung erwartet. Bei zuwendungsfähigen Kosten bis 50.000 € endet die Frist jeweils am 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres; für höhere Kosten gelten bei den zuständigen Bezirksregierungen individuelle Einreichungstermine.

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