Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Förderung für neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung nachhaltiger Brenn- und Treibstoffe (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Anträge möglich vom 01.03.2024 bis 31.12.2050.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Investitionen in neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe) auf Basis von Biomasse zweiter Generation. Ziel ist die Reduktion fossiler CO₂-Emissionen durch Entwicklung und Betrieb umweltverträglicher Produktionsprozesse.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungs- und Installationskosten für Produktions- und Verarbeitungsanlagen
- Umrüstungskosten bestehender Anlagen
- Planungs- und Montagekosten
- Kosten für Rohstoff- und Treibstofflager
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anlagen auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen
- Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff zur Eigenversorgung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmerische Tätigkeit in Österreich
- Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen verbindlichen Investitionsverpflichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Projektbeschreibung
- Rohstoffversorgungskonzept
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Nachweis über Abnahmevereinbarungen der erzeugten Produkte
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage
- Bericht des Kreditinstituts
Beschreibung
Im Rahmen der bundesweiten Förderung »Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe« unterstützt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bei Investitionen in neue Produktions- und Aufbereitungsanlagen sowie bei der Umrüstung bestehender Systeme zur Erzeugung von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen auf Basis von Biomasse zweiter Generation. Ziel dieser Initiative ist die deutliche Reduktion fossiler CO₂-Emissionen durch umweltverträgliche Produktionsprozesse. Ausgeschlossen bleiben Anlagen, die auf Nahrungsmittelpflanzen basieren, sowie Projekte zur Wasserstofferzeugung ausschließlich für die Eigenversorgung.
Interessierte Antragsteller:innen können zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.12.2050 Zuschüsse für förderfähige Ausgaben wie Anschaffungs-, Installations-, Planungs- und Montagekosten sowie Rohstoff- und Treibstofflager beantragen. Voraussetzung ist eine unternehmerische Tätigkeit in Österreich und ein Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn. Für die Antragstellung sind u. a. eine technische Projektbeschreibung, ein Rohstoffversorgungskonzept, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, Nachweise über Abnahmevereinbarungen, Angebote sowie Bescheide für Bau und Betrieb der Anlage und ein Bericht des Kreditinstituts vorzulegen. In der Online-Plattform »Meine Förderung« läuft die Einreichung zentral, während die KPC im Anschluss eine fachliche Prüfung vornimmt und EU-Kofinanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) berücksichtigt. Detaillierte Informationen und eine umfassende Checkliste finden sich im Informationsblatt.