Hessen schmecken
Förderprogramm des Landes Hessen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel mit Investitions- und Kommunikationsprojekten. Anträge jederzeit über das LaWiLe-Portal; Businessplan erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gezielt Vorhaben gemäß der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) und der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel zu unterstützen, um regionale Wertschöpfungsketten auszubauen, die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region zu sichern und die heimische Lebensmittelwirtschaft nachhaltig zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Bau und Technik (Neubau, Umbau, Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen und Anlagen)
- Planungskosten nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Fahrzeuge für Lieferung oder mobilen Verkauf
- Digitale Lösungen und Online-Plattformen
- Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Produktpräsentation
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht-investive Vorhaben unter 1.500 € und investive Vorhaben unter 10.000 €
- Laufende Betriebskosten
- Ersatzbeschaffungen ohne Mehrwert
- Kauf von Immobilien oder Grundstücken
- Kauf lebender Tiere
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Businessplans mit dreijährigem Betrachtungszeitraum inklusive Projektbeschreibung
- Konkrete Beschreibung des Einsatzes regionaler Lebensmittel im Businessplan
- Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen werden
- Keine Doppelförderung mit EU-, Bundes- und Landesmitteln
- verfügbarer De-minimis-Rahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- KMU-Nachweis
- De-minimis-Erklärung
- ANBest-P Nebenbestimmungen
- Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn (falls erforderlich)
- Eigenerklärung Artikel 5k
Bewertungskriterien
- Fokus auf Einsatz regionaler Lebensmittel
- Innovationsgehalt
- Regionale Wertschöpfung
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Hessen schmecken ist ein fortlaufendes Förderprogramm des Landes Hessen, das darauf abzielt, die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel zu stärken. Ziel ist der Ausbau nachhaltiger Wertschöpfungsketten vor Ort, um die Versorgung mit hochwertigen Produkten aus hessischer Primärproduktion langfristig zu sichern. Zuwendungsberechtigt sind öffentliche nicht-kommunale Träger:innen und private Organisationen für nicht-investive Projekte sowie Kleinst- und Kleinunternehmen für investive Maßnahmen. Ein besonderer Fokus liegt auf innovativen Start-ups und Jungunternehmen in der regionalen Lebensmittelwirtschaft. Bewerbende müssen einen Businessplan mit dreijährigem Betrachtungszeitraum vorlegen und den konkreten Einsatz heimischer Rohstoffe detailliert beschreiben. Projekte dürfen erst nach Bewilligung beginnen, eine Doppelförderung mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln ist ausgeschlossen und der verfügbare De-minimis-Rahmen darf nicht überschritten werden.
Die Fördersätze reichen je nach Vorhaben von 45 % bis zu 80 %, mit einer Höchstgrantierung von 300.000 € für investive und 100.000 € für nicht-investive Projekte. Gefördert werden unter anderem Bau und Modernisierung von Verarbeitungsstätten, Anschaffung technischer Anlagen, Planungskosten nach HOAI, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, digitale Plattformen, Netzwerk- und Kooperationsvorhaben, Personalkosten für neu eingestellte Mitarbeitende sowie Qualitäts- und Rechtsberatung. Anträge können jederzeit elektronisch über das LaWiLe-Portal eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch die WIBank erfolgen Bewilligung, Projektumsetzung und Auszahlungsnachweis im Anschluss. Damit leistet „Hessen schmecken“ einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung lokaler Erzeuger:innen, Handwerker:innen und der ländlichen Entwicklung in ganz Hessen.
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