Hessengeld
Zuschussprogramm des Landes Hessen zur Entlastung erstmaliger Immobilienerwerber bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Sofort-Programms "11+1 für Hessen". Anträge können jederzeit gestellt werden, förderfähig sind Beurkundungen ab dem 01.03.2024.
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Förderkriterien
Förderziel
Entlastung von erstmaligen (Mit-)Erwerberinnen und Erwerbern selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hessen durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zur Grunderwerbsteuer im Rahmen des Sofort-Programms "11+1 für Hessen".
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstmaliger, grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
- Beurkundung des Kaufvertrages ab dem 01.03.2024
- Immobilie muss in Hessen liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag
- Amtliche Identitätsnachweise aller im Kaufvertrag aufgeführten förderberechtigten Personen
- Meldebescheinigungen aller einziehenden Personen
- Geburtsurkunden berücksichtigungsfähiger Kinder
- Vertretungsvollmachten bei Bedarf
- Wohn-/Nutzflächenberechnung
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Steueridentifikationsnummer aller förderberechtigten Personen
Beschreibung
Das Hessengeld ist ein fortlaufendes Zuschussprogramm des Landes Hessen zur Entlastung erstmaliger Erwerber:innen selbstgenutzter Wohnimmobilien bei der Grunderwerbsteuer. Im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ werden 100 % der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer erstattet – bis zu 10.000 € je Erwerber:in (maximal 20.000 €) sowie zusätzlich 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht. Anträge können seit dem 1. März 2024 jederzeit gestellt werden, sofern der notarielle Kaufvertrag ab diesem Datum beurkundet wurde und sich die Immobilie in Hessen befindet. Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümer:in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie geworden sind. Damit unterstützt das Programm die Themenfelder Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Eigenheimerwerbs in der Region.
Für die Antragstellung sind im Kundenportal der WIBank folgende Nachweise hochzuladen: notariell beurkundeter Kaufvertrag, amtliche Identitätsnachweise aller im Vertrag aufgeführten förderberechtigten Personen, Meldebescheinigungen, Geburtsurkunden berücksichtigungsfähiger Kinder sowie gegebenenfalls Vertretungsvollmachten. Darüber hinaus sind eine Wohn-/Nutzflächenberechnung, der Grunderwerbsteuerbescheid und die Steueridentifikationsnummern aller Antragstellenden erforderlich. Die WIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – bündelt das Programm und begleitet Interessierte während des gesamten Antragsverfahrens. Durch die unkomplizierte Online-Abwicklung im Kundenportal und die umfassende Betreuung werden private Erwerber:innen effizient bei der Realisierung ihres Wohntraums unterstützt.
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