Hessengeld
Zuschussprogramm des Landes Hessen zur Entlastung erstmaliger Immobilienerwerber bei der Grunderwerbsteuer. Bis zu 10.000 € je Erwerber und 5.000 € je Kind. Anträge ausschließlich im WIBank-Kundenportal.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des erstmaligen, grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbs von selbstgenutzten Wohnimmobilien oder Baugrundstücken in Hessen durch einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zur Grunderwerbsteuer.
Förderfähige Ausgaben
- Anteilige Grunderwerbsteuer
Nicht förderfähige Ausgaben
- Andere Nebenkosten außer Grunderwerbsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ersterwerb einer Wohnimmobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen
- Beurkundung des Kaufvertrages ab 01.03.2024
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
- Vollständige Zahlung der Grunderwerbsteuer
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag
- Amtliche Identitätsnachweise
- Meldebescheinigung aller einziehenden Personen
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
- Vertretungsvollmachten bei Minderjährigen
- Nachweis Wohnflächenberechnung
Bewertungskriterien
- Erstmaligkeit des Erwerbs
- Ort und Datum der Beurkundung
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Mit dem Hessengeld fördert das Land Hessen erstmals den grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien oder Baugrundstücke im Bundesland. Private Ersterwerber:innen erhalten einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 10.000 € je Erwerber:in (maximal 20.000 €) sowie zusätzlich 5.000 € je minderjährigem Kind, das mit in die Immobilie einzieht. Fördervoraussetzungen sind der Abschluss des notariellen Kaufvertrags ab dem 1. März 2024, die vollständige Entrichtung der Grunderwerbsteuer, die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz sowie das erstmalige Eigentum an der Immobilie in Hessen. Bei teilweiser Vermietung oder anteiliger gewerblicher Nutzung wird der Zuschuss entsprechend der Wohnflächenanteile auf die entrichtete Grunderwerbsteuer beschränkt. Die Auszahlung erfolgt in zehn gleichen Jahresraten, beginnend nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids und dem Nachweis des Einzugs per Meldebescheinigung.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital im Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Zum Antrag sind beizufügen: der vollständig notariell beurkundete Kaufvertrag, amtliche Identitätsnachweise aller im Vertrag genannten Förderberechtigten, Meldebescheinigungen der in die Immobilie einziehenden Personen sowie gegebenenfalls Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, Vertretungsvollmachten für unter 18-Jährige und Nachweise zur Wohnflächenberechnung bei anteiliger Nutzung. Die WIBank prüft die Unterlagen, entscheidet über die Zuschusshöhe und versendet den digitalen Bewilligungsbescheid. Für weiterführende Informationen und Antworten auf häufige Fragen steht das zentrale Online-Antragsportal bereit – alle Details zu Fristen, Bedingungen und Verfahren finden Interessierte unter WIBank – Hessengeld.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.