Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2)
Förderung besonders nachhaltiger Landwirtschaftsbewirtschaftung in Hessen durch verschiedene Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen. Zuwendungsantrag bis 01.10. eines Jahres, Auszahlungsantrag zum 15.05. des Verpflichtungsjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen und leistet einen Beitrag zur Erreichung agrarumwelt- und naturschutzbezogener Ziele des Landes Hessen, des Bundes und der EU.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsantrag bis zum 01.10. eines Jahres für das kommende Jahr
- Auszahlungsantrag mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des Verpflichtungsjahres
- Eigenschaften eines aktiven Betriebsinhabers (§ 8 GAP-DZV)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag
- Auszahlungsantrag
- Gemeinsamer Antrag
Beschreibung
Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) unterstützt Unternehmen in Hessen bei der Umsetzung einer besonders nachhaltigen Landwirtschaftsbewirtschaftung. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen in den Bereichen ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Gewässerschutz, Arten- und Biotopschutz sowie der Kooperation zwischen landwirtschaftlichen Akteur:innen und Umweltverbänden. Antragsberechtigt sind Inhaber:innen landwirtschaftlicher oder weinbaulicher Betriebe sowie deren Zusammenschlüsse, sofern die Voraussetzungen eines „aktiven Betriebsinhabers“ (§ 8 GAP-DZV) erfüllt sind. Das Programm leistet einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der agrarumwelt- und naturschutzbezogenen Ziele des Landes Hessen, des Bundes und der EU und ist auf eine Projektdauer von 60 Monaten ausgelegt.
Interessierte Betriebe reichen den Zuwendungsantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres für das folgende Förderjahr ein. Der Auszahlungsantrag erfolgt mit dem gemeinsamen Antrag bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres über das Agrarportal Hessen. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen aus den Unterbereichen HALM2 A (Zusammenarbeit), B (ökologischer Landbau/Weinbau), C (Ackerbauverfahren), D (Verfahren auf Dauergrünland), E (Verfahren bei Dauerkulturen) und H (Arten- und Biotopschutz). Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme und Kulturgruppe, z. B. bis zu 50.000 Euro für Konzeptentwicklung und Begleitung im Rahmen von HALM2 A. Erforderliche Dokumente sind der Zuwendungsantrag, der Auszahlungsantrag und der gemeinsame Antrag im Agrarportal. Das Programm wird von der WIBank Hessen als zentraler Förderbank betreut und in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Landkreisen durchgeführt.
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