Hilfe durch geschützte Arbeit, Niederösterreich
Hilfe durch geschützte Arbeit in Niederösterreich zur Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ins Berufsleben. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfe durch geschützte Arbeit besteht in allen Maßnahmen, die erforderlich sind, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf dem Arbeitsmarkt mit Erfolg mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konkurrieren können. Ziel ist die Integration ins Berufsleben und die Absicherung des Dienstverhältnisses.
Förderfähige Ausgaben
- Lohn- und Lohnnebenkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Einreichung eines Antrages
- Kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Nachweis der Behinderung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Niederösterreich
Beschreibung
Die Maßnahme „Hilfe durch geschützte Arbeit“ in Niederösterreich unterstützt alle notwendigen Schritte, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen im direkten Wettbewerb am Arbeitsmarkt bestehen können. Als kontinuierlich abrufbarer Zuschuss deckt sie Lohn- und Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen, die geschützte Arbeitsplätze oder integrative Betriebe zur Verfügung stellen. Ziel ist die vollumfängliche Integration ins Berufsleben und die langfristige Absicherung des Dienstverhältnisses. Sowohl Privatpersonen mit Bedarf an geschütztem Arbeiten als auch Unternehmen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten, können Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Hilfeleistung erfolgt auf privatrechtlicher Basis und orientiert sich an den individuellen Erfordernissen der Fördernehmer:innen. Dank des offenen Einreichzeitraums ist ein Förderantrag jederzeit möglich.
Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch sind die Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen laut § 24 NÖ-SHG, österreichische Staatsbürgerschaft (oder Gleichstellung) sowie Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich. Ein Anspruch auf vergleichbare Unterstützungen aus anderen Regelungen darf nicht bestehen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein Nachweis der Behinderung und ein Wohnsitznachweis einzureichen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt an den Dienstgeber. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung stabiler, chancengerechter Arbeitsplätze und zur Stärkung der sozialen Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
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