Zuschuss

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Einmalige finanzielle Unterstützung für Privatpersonen in Kärnten in außergewöhnlichen Lebenslagen als Überbrückung zur Vermeidung langfristiger sozialer Gefährdung.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen stellt grundsätzlich eine einmalige, finanzielle Unterstützung dar. Sie soll Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in eine Notlage geraten sind, als Überbrückung dienen. Ein weiteres Ziel dieser einmaligen, finanziellen Unterstützung ist die Vermeidung einer längerfristigen, sozialen Gefährdung und soll damit einem Abrutschen in nachhaltig prekäre Verhältnisse entgegengewirkt werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufrechter Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Kärnten
  • Nur österreichische Staatsbürger*innen, Asylberechtigte sowie dauerhaft niedergelassene Fremde mit mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (Nachweis erforderlich)
  • Für EWR-Bürger und Schweizer, rechtmäßige Niederlassung vor dem 1. Jänner 2006 gilt als Anmeldebescheinigung
  • Deutsche Staatsbürger: Anspruch nach einjährigem ununterbrochenem Aufenthalt gemäß Deutsch-Österreichischem Fürsorgeabkommen
  • Ausgeschlossen: Asylwerber*innen, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Aufenthalt unter fünf Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Bei Nichtösterreichern: Aufenthaltsbewilligung/Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts
  3. Nachweise über alle zufließenden Einkommen (Lohnzettel, AMS-Bescheid, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Pensionsbescheid etc.)
  4. Belege über monatliche Ausgaben und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  5. Selbständige: Einkommensteuerbescheid oder bestätigte Einnahmen-/Ausgabenrechnung
  6. Nachweise über rasch verwertbares Vermögen (Sparbücher, Sparkonten)
  7. Bei Immobilienvermögen: Grundbuchsauszug oder Katastralgemeinde und Einlagezahl
  8. Erwachsenenvertretung
  9. Nachweis von zufließendem Unterhalt
  10. Zuerkennungsschreiben zu Wohnbeihilfe bzw. Familienzuschuss
  11. Mietvertrag bzw. Vorschreibung zu Miete und Betriebskosten
  12. Schriftliche Nachweise über Mietrückstände
  13. Vorlage von Gerichtsbeschlüssen bei drohender Delogierung

Beschreibung

Hilfe in besonderen Lebenslagen bietet Privatpersonen im Bundesland Kärnten eine einmalige finanzielle Unterstützung, wenn persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände oder außergewöhnliche Ereignisse in eine Notlage führen. Ziel ist es, unmittelbar zu entlasten und nachhaltige soziale Gefährdungen abzuwenden. Die Förderung wird unbefristet und laufend vergeben, um Betroffene in akuten Krisensituationen zu stabilisieren und ein Abgleiten in dauerhaft prekäre Verhältnisse zu verhindern. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte sowie dauerhaft niedergelassene Drittstaatsangehörige mit mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Für EWR-Bürger:innen und Schweizer gilt eine Meldung vor dem 1. Januar 2006 als ausreichender Nachweis der Niederlassung. Deutsche Staatsbürger:innen können nach einem Jahr ununterbrochenem Aufenthalt Leistungen in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen bleiben Asylwerber:innen, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit kürzerem Aufenthaltsstatus.

Zur Antragstellung werden umfangreiche Unterlagen benötigt, unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis, Nachweise über Einkommen und Ausgaben, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie bei Selbständigen der aktuelle Einkommensteuerbescheid oder eine bestätigte Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Vermögensnachweise wie Sparbücher oder bei Immobilien Grundbuchauszug und Katasterangaben sind ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich müssen Zuerkennungsschreiben zu Wohnbeihilfe oder Familienzuschuss, Mietvertrag samt Betriebskostenabrechnung und gegebenenfalls Nachweise zu Mietrückständen oder drohender Delogierung erbracht werden. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt der Kärntner Landesregierung. Anträge können jederzeit ohne festgelegte Frist eingereicht werden, was eine flexible Hilfe in kritischen Lebenslagen ermöglicht.

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