Hilfe zur Erziehung und Schulbildung / Hausunterricht, Niederösterreich
Zuschüsse zum Hausunterricht für schulpflichtige Kinder mit Beeinträchtigung in Niederösterreich; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zur Durchführung von Hausunterricht für schulpflichtige Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Erkrankung die reguläre Schule nicht besuchen können, um ihren Bildungsfortschritt zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Hausunterricht
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- kein Anspruch auf gleichartige Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
Beschreibung
Die Förderung „Hilfe zur Erziehung und Schulbildung – Hausunterricht, Niederösterreich“ richtet sich an schulpflichtige Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Erkrankung die reguläre Schule nicht besuchen können. Ziel ist es, den Bildungsfortschritt nachhaltig zu sichern, indem private Zuschüsse für qualifizierten Hausunterricht gewährt werden. Gefördert werden die anerkannten Kosten für Unterrichtseinheiten, die von Lehrer:innen durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, die ihren Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich haben und der Personengruppe behinderter Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG angehören. Eine gleichartige Leistung aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen darf nicht bestehen.
Die Beantragung von Zuschüssen ist jederzeit möglich und erfolgt formlos mittels eines Antrags bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Gemeinde oder direkt bei der Landesregierung. Die Förderung fällt in die Themenfelder Bildung, Kinder und Jugendliche, Soziales, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales und wird als direkter Zuschuss durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1, bereitgestellt. Begleitend muss lediglich der ausgefüllte Antrag eingereicht werden. Die unbefristete Fördermaßnahme garantiert langfristige Unterstützung für Familien und trägt dazu bei, jungen Betroffenen trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine kontinuierliche schulische Betreuung zu ermöglichen.
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