Hilfeleistungen für Verbrechensopfer
Ersatzleistungen für Verbrechensopfer in Wien mit Heilfürsorge, orthopädischer Versorgung und Rehabilitation. Anträge jederzeit möglich (unbefristet).
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Förderkriterien
Förderziel
Ersatz von Sach- und Heilkosten sowie Gewährung von Heilfürsorge, orthopädischer Versorgung und Rehabilitation für Opfer und Hinterbliebene von Gewalttaten gemäß Verbrechensopfergesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Ersatzleistungen
- Heilfürsorge
- Orthopädische Versorgung
- Rehabilitation
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- StaatsbürgerInnen der EU und des EWR
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich seit dem 1.7.2005
- Opfer einer vorsätzlichen Tat mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Hinterbliebene/Träger der Bestattungskosten bei Todesfolge
Beschreibung
Die Förderung unterstützt Menschen in Wien, die durch vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttaten körperliche Schäden erlitten haben oder im Todesfall hinterblieben sind. Sie erstattet sämtliche Sach- und Heilkosten gemäß dem Bundesgesetz über Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen (Verbrechensopfergesetz) und umfasst Heilfürsorge, orthopädische Versorgung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Als unbefristete Zuschussleistung stehen Ersatzleistungen zu 100 % bereit, um unmittelbare medizinische, orthopädische und rehabilitative Aufwendungen zu decken. Anträge können fortlaufend beim zuständigen Sozialministeriumservice eingereicht werden, wodurch Antragstellende jederzeit Zugang zu finanzieller Entlastung erhalten.
Förderberechtigt sind EU-/EWR-Staatsbürger:innen sowie Personen mit seit dem 1. Juli 2005 rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, sofern sie Opfer einer Tat sind, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist, oder Hinterbliebene bei tödlichem Ausgang, einschließlich der Übernahme von Bestattungskosten. Durch die Kombination von Heilfürsorge, speziellem orthopädischem Support und umfassender Rehabilitation trägt die Maßnahme dazu bei, gesundheitliche Folgen zu mildern und die soziale Wiedereingliederung der Betroffenen zu fördern. Die Antragstellung erfolgt unabhängig von Einkommensgrenzen und Immobilienbesitz, wobei die vollständige Kostenübernahme die finanzielle Belastung der Opfer und ihrer Familien minimiert.