Zuschuss

Hilfen für junge Erwachsene

Ambulante Hilfen und Betreuung für junge Erwachsene in Kärnten zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele. Gültig ab 01.01.2025, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Jungen Erwachsenen können ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele dringend notwendig ist.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Kärnten
  • Bereits gewährte Erziehungshilfen zum 18. Lebensjahr
  • Alter zwischen 18 und unter 21 Jahren
  • Einwilligung des jungen Erwachsenen
  • Dringende Notwendigkeit zur Erreichung der Hilfeplanziele

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise der Unterhaltsverpflichteten

Beschreibung

Die Initiative „Hilfen für junge Erwachsene“ in Kärnten unterstützt gemeinnützige Organisationen und Unternehmen dabei, ambulante Betreuungs- und Hilfeleistungen für junge Menschen zwischen 18 und unter 21 Jahren bereitzustellen. Ziel ist es, auf bereits gewährte Erziehungshilfen aufzubauen und die im Hilfeplan definierten Förderziele wirkungsvoll umzusetzen. Gefördert werden Betreuungsangebote bei nahen Angehörigen, Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen, wenn ein dringender Bedarf zur Erreichung der individuell festgelegten Entwicklungsziele besteht. Als laufende Fördermöglichkeit in Form eines Zuschusses ermöglicht das Programm eine flexible Begleitung junger Erwachsener und stärkt deren Selbstständigkeit sowie soziale Teilhabe im Übergang ins Erwachsenenleben.

Voraussetzung für eine Förderung sind der Hauptwohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Kärnten, die bereits zum 18. Lebensjahr gewährten Erziehungshilfen sowie die ausdrückliche Zustimmung der jungen Person. Die Antragstellung ist ab dem 1. Jänner 2025 jederzeit möglich und zeitlich unbegrenzt geöffnet. Einreichende Stellen reichen neben Vollmachts- und Planunterlagen vor allem Einkommensnachweise der Unterhaltsverpflichteten ein. Durch diese klare Struktur gewährleistet das Programm einen bedarfsgerechten Zugang zu passgenauen Hilfeleistungen, die junge Erwachsene in ihrer individuellen Entwicklung nachhaltig fördern und begleiten.

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