Hilfsfonds Ukraine der Stiftung Deutsche Krebshilfe
Unterstützungsfonds für Angehörige von ukrainischen Krebspatienten, die in Deutschland behandelt werden. Übernahme von Reise-, Aufenthalts- und weiteren Begleitkosten bis zu 5.000 € pro Patient. Formulare auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch, Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds dient der unbürokratischen Übernahme bereits entstandener oder noch entstehender Reise-, Aufenthalts- sowie weiterer Begleitkosten von Familienmitgliedern ukrainischer Krebspatienten während deren Behandlung in deutschen Krebszentren.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Aufenthaltskosten
- Sonstige Begleitkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für medizinische Leistungen und Therapien
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung ausschließlich durch Comprehensive Cancer Center, zertifizierte Krebszentren der Deutschen Krebsgesellschaft oder Kinderkrebszentren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung
- Deutsche Bankverbindung
- Kostenaufstellung
Beschreibung
Der Hilfsfonds Ukraine der Stiftung Deutsche Krebshilfe unterstützt Angehörige ukrainischer Krebspatient:innen, die in deutschen onkologischen Spitzenzentren behandelt werden. Ziel ist die unbürokratische Übernahme bereits angefallener oder noch entstehender Reise-, Aufenthalts- sowie weiterer Begleitkosten in einer Summe von bis zu 5 000 € pro Patient:in. Damit leistet der Fonds einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung der Betroffenen, indem er Familienmitglieder in ihrer Begleitfunktion stärkt. Er ergänzt die staatlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung Geflüchteter und trägt zur Entlastung zertifizierter Krebszentren und Comprehensive Cancer Center bei, welche die Anträge stellen.
Förderberechtigt sind ausschließlich von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierte Krebszentren, Comprehensive Cancer Center sowie Kinderkrebszentren. Gefördert werden Reise-, Aufenthalts- und sonstige Begleitkosten; medizinische Leistungen und Therapien sind ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt über ein mehrsprachiges Formular (Deutsch, Englisch, Ukrainisch), das jederzeit eingereicht werden kann. Notwendige Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine ärztliche Bescheinigung, eine Kostenaufstellung sowie die deutsche Bankverbindung. Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung an das kontoführende Zentrum oder direkt an die Angehörigen ausgezahlt. Mit dieser Initiative fördert die Stiftung Deutsche Krebshilfe Solidarität und praktische Hilfe für Krebspatient:innen aus der Ukraine und ihre Familien in einer herausfordernden Lebenssituation.
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