Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
Förderung von Kostenzuschüssen zur Beschaffung und Instandsetzung beweglicher Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung in Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfsmittel sind bewegliche, körperliche Sachen, die speziell für Menschen mit Behinderung konzipiert sind und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen ausgleichen helfen (§ 15 Abs. 1 CGW). Die Förderung wird in Form von Kostenzuschüssen zur Beschaffung und Instandsetzung von bestimmten Arten von Hilfsmitteln gewährt.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Hilfsmitteln
- Instandsetzung von Hilfsmitteln
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung von Leistungen (FSW-Formular)
- amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Wien
- Kopie des Behindertenpasses
Beschreibung
Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bietet eine kontinuierliche Zuschussförderung in Wien zur Anschaffung und Instandsetzung beweglicher Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung. Ziel dieser Initiative ist es, körperliche Beeinträchtigungen mit individuell angepassten Gegenständen auszugleichen und die Teilhabe am Alltag zu verbessern (§ 15 Abs. 1 CGW). Privatpersonen mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wien können jederzeit einen Antrag beim Fonds Soziales Wien (FSW) einreichen. Voraussetzung ist eine anerkannte Behinderung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (§ 4 CGW) sowie der Wohnsitz in Wien. Gefördert werden Ausgaben für die Neuanschaffung und die fachgerechte Instandsetzung von Hilfsmitteln. Dazu zählen beispielsweise Rollstühle, Prothesen, Kommunikationshilfen und weitere bewegliche körperliche Gegenstände. Antragsunterlagen umfassen das FSW-Antragsformular, amtlichen Lichtbildausweis, Nachweise über Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung, Wohnsitz und Behindertenpass in Kopie.
Die Förderentscheidung erfolgt unbefristet nach fachlicher Prüfung und wird schriftlich an die Antragstellenden sowie an die anerkannte Fachstelle übermittelt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Leistungserbringenden. Eine nachträgliche Anpassung oder Rückforderung von Fördermitteln ist bei Nichterfüllung von Auflagen vorgesehen. Bei Fragen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien steht der kund:innenservice des FSW unter der Telefonnummer 01 24 5 24 oder per E-Mail zur Verfügung. Durch einfache Antragstellung soll eine rasche und unbürokratische Unterstützung gewährleistet werden, um Mobilität und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung in Wien nachhaltig zu stärken.
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